Vorlage - BR-070/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stimmt dem Antrag des Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e. V. vom 10. Oktober 2023 auf Änderung des Zuwendungszweckes zu. Die bewilligten Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 für einheitliche T-Shirts und Kopfbedeckungen für Einsatzkräfte zu verwenden. Der Verein erhält einen geänderten Zuwendungsbescheid.
Sachverhalt:
Durch Beschluss BR-044/2022 vom 28. November 2022 wurde dem Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e. V. im Rahmen der Vereinsförderung für das Haushaltsjahr 2023 ein Zuschuss zur Durchführung einer Vereinsfahrt in Höhe von 1.500,00 Euro bewilligt (Anlage 1). Mit Datum vom 10. Oktober 2023 hat der Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e. V. nun einen Antrag auf Änderung des Zuwendungszwecks der bewilligten Mittel gestellt (Anlage 2).
Hinweis der Verwaltung:
Gemäß § 5 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz sind Zuwendungen zweckgebunden für die beantragten und bewilligten Mittel zu verwenden. Die Gemeinde kann, gemäß § 4 Absatz 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz, auf Änderungsantrag des Zuwendungsempfängers vor Beginn der Maßnahme einer Änderung des Ursprungbescheides zustimmen.
Der Feuerwehrförderverein Britz-Kolonie e. V. hat mit Datum vom 13. Januar 2023 einen Zuwendungsbescheid für den Zuschuss der Vereinsfahrt erhalten (Anlage 3).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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