Vorlage - LS-032/2023

 
 
Betreff: Zustimmung zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Lunow-Stolzenhagen und der Gemeinde Parsteinsee im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensgebiet Süd II Az. 5-003-R
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.11.2023 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
GemÄnd_Lü-Sto (002)
ZusGmk+Gem (002)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde LunowSolzenhagen / Parsteinsee beschließt im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensteilgebiet Süd II Az. 5-003-R, die Änderung der Gemeindegrenzen / Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen / Gemarkung Lunow und der Gemeinde Parsteinsee / Gemarkung Lüdersdorf.

Der Amtsdirektor wird bevollmächtigt, die Vereinbarungen zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Gemeinde Parsteinsee rechtsverbindlich zu unterschreiben bzw. zu genehmigen und wird für den Abschluss der Vereinbarung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) führt auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes als zuständige Flurbereinigungsbehörde das Unternehmensflurbereinigungsverfahren „Unteres Odertal“ durch. Mit der Bearbeitung des Verfahrensteilgebiet Süd II AZ. 5-003-R, ist das Büro Drees und Hoersch

beauftragt.

 

Nach § 58 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) können Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die vorgesehene Änderung der Gemeindegrenzen bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Wird einer Änderung zugestimmt, verständigt die Flurbereinigungsbehörde die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Gemeindegrenze umfasst das Gebiet der Gemeinde, wobei das Gemeindegebiet aus mehreren Gemarkungen besteht. Eine Gemarkung, die durch Gemarkungsgrenzen abgegrenzt wird, besteht wiederum aus mehreren Fluren, die durch Flurgrenzen abgegrenzt sind. In einer Flur sind die in der Flur vorkommenden Flurstücke, als kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters, zu einem Nummerierungsbezirk zusammengefasst.

 

Im Bereich zwischen den Gemeinden Lunow-Stolzenhagen und der Gemeinde Parsteinsee ist eine neue Grenzziehung erforderlich, da die vorhandenen Gemeindegrenzen mit der Örtlichkeit nicht übereinstimmen. Gleiches gilt für die entsprechenden Gemarkungsgrenzen der Gemarkungen Lunow und dersdorf. Die im Kataster nachgewiesenen Grenzen entsprechen somit nicht den Nutzungsstrukturen in der Örtlichkeit.

 

Das Liegenschaftskataster kann daher seine Aufgabe, die Übereinstimmung zwischen Eigentumsnachweis (Grundbuch) und tatsächlicher Lage des Grundeigentums in der Örtlichkeit herzustellen, nicht mehr sinnvoll erfüllen.

Eine Wiederherstellung der alten Grenzverläufe wäre äerst aufwendig und im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der Flächen auch unzweckmäßig.

 

Bei der Neuzuteilung des gesamten Verfahrensgebietes wurden die eingebrachten Flächenanteile der beteiligten Gemarkungen jeweils zugrunde gelegt und adäquat berücksichtigt. Die Flächenbilanz weist r alle beteiligten Gemarkungen Gebietsvergrößerungen aus, welche insbesondere aus dem Ergebnis der Neuvermessung des gesamten Verfahrensgebietes resultieren.

 

Aus dem beiliegenden Kartenmaterial ist der alte und neue Grenzverlauf zu ersehen, aus der beigefügten

statistischen Zusammenfassung gehen die einzelnen Flächen der Änderungen hervor.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GemÄnd_Lü-Sto (002) (34 KB)    
Anlage 2 2 ZusGmk+Gem (002) (13 KB)