Vorlage - AA-062/2023
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Fortführung des Programms „Pflege vor Ort“ im Jahr 2024 und die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 24.000,00 Euro. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Umsetzung mit Buckow e. V. im Rahmen „Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren. Sachverhalt:
Das im April 2021 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gestartete Landesförderprogramm “Pflege vor Ort“, welche im Jahr 2023 durch zwei Trägern sowie der Unterstützung des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg umgesetzt wird, kann auch im Jahr 2024 fortgeführt werden.
Der Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg unterstützt eine Weiterführung über das Jahr 2023 hinaus in gleicher Höhe der Förderung und hat mit mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 um Antragstellung beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Fortführung des Programms für das Jahr 2024 gebeten (vgl. Anlage 1).
In Umsetzung des Programms im Jahr 2023 wurden zur Gewährleistung einer Trägervielfalt zwei Träger, Buckow e. V. und Volkssolidarität Barnim e. V., gebunden und die Gesamtsumme in Höhe von 30.000,00 Euro entsprechend der geplanten Maßnahmen aufgeteilt.
Für das Jahr 2024 wurden bereits mögliche Unterstützungsangebote mit beiden Trägern eruiert. Seitens des Träger Buckow e. V. wurde die Weiterführung und Entwicklung der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 signalisiert (vgl. Anlage 2), was auch der Seniorenbeirat ausdrücklich begrüßt. Buckow e. V. ist ein erfahrener und professioneller Anbieter im Bereich der Altenarbeit, welcher sich durch die Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2023 bereits etabliert hat.
Gemäß der „Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Förderung kommunaler Maßnahmen der Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ ist eine Antragstellung bis zum 30. November für das laufende Jahr möglich.
Für einen nahtlosen Übergang des Programms „Pflege vor Ort“ empfiehlt die Verwaltung, den Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Fortführung im Jahr 2024 in Höhe von 24.000,00 Euro bereits im Dezember 2023 zu stellen.
Über den Verfahrensgang wird durch die Verwaltung kontinuierlich informiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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