Vorlage - NI-043/2023 IV

 
 
Betreff: Errichtung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
09.11.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow    
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
23.11.2023 
Entwicklungsausschuss Niederfinow zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Gemeinsame-Arbeitshilfe-PV-FFA
MLUK Rahmenbedingungen Zustimmung PV in LSG
Tabelle_Kriterien_Auswertung
Gesamtgemeindliches Konzept der Gemeinde Steinhöfel für PV-FFA - Endfassung - 07.10.2022
Planungsvorgaben der Gemeinde Steinhöfel für PV-FFA - Endfassung - 07.10.2022
BV_158_2021_2022_09_20_Entwurf_Handreichung
BV_158_2021_BV_158_2021
BV_158_2021_2021_11_10_Ausschluss_PV_erg_Siedlungsflaeche_Anlage_zur_BV_158_2021
1Kriterien_PV-FFA_Niederfinow_Stand 14.11.23

Sachverhalt:

 

In den letzten Monaten hat die Anzahl der Nachfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, vorwiegend auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, ein erhebliches Ausmaß angenommen. Nicht nur die Anzahl der Anfragen, auch die Größe der Projekte macht ein Handeln und Steuern auf kommunaler Ebene zwingend erforderlich.

 

Deshalb sollten mindere landwirtschaftliche Flächen in Betracht kommen. Es ist zunächst grundsätzlich abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild, Landwirtschaft und weiteren Belangen erfolgen kann.

 

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind in der Regel ab 2 ha raumbedeutsam und bedürfen vor ihrer Genehmigung einer landesplanerischen Abstimmung.

Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan und wenn vorhanden, die Änderung/ Anpassung des Flächennutzungsplanes. Anhand übergreifender Kriterien kann grundsätzlich festgehalten werden, ob und unter welchen Voraussetzungen

Freiflächenphotovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen die Gemeinde dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/ Anträge zu entscheiden.

 

r Entscheidungen über die Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich können beispielsweise folgende  Kriterien festgelegt werden:

 

 (1) Ausschlusskriterien für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

 (2) Flächenbeanspruchung

 (3) Sichtbarkeit/ Landschafts- und Ortsbild

 (4) Landwirtschaftliche Qualität der Böden

 (5) Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit

 (6) Netzanbindung

 (7) Beteiligungsmöglichkeiten

 (8) Rückbauverpflichtung.

 

Die Anwendung der Kriterien sind nicht als Ausschluss-, sondern als Abwägungskriterien zu verstehen.

 

Sollten bei einem vorliegenden Solarprojekt nicht alle Kriterien gleichermaßen erfüllt sein, muss die Gemeindevertretung entscheiden, ob der Nutzen der Erzeugung regenerativer Energien trotzdem überwiegt.

 

 

Der Informationsvorlage sind Anlagen zur Entscheidungsfindung von Kriterien beigefügt.

 

u.a.:

 

- Gemeinsame Arbeitshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)

            Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen im Land Brandenburg

- Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu

           Bebauungsplänen für Photovoltaik- Freiflächenanlagen

           (PV-FFA) in großumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG) (August 2023) 

- Tabelle_Kriterien_Auswertung

- Gesamtgemeindliches Konzept der Gemeinde Steinhöfel Freiflächen- Photovoltaikanlage

            (PV-FFA) in der Gemeinde Steinhöfel

- Freiflächen- Photovoltaikanlagen (PV-FFA) in der Gemeinde Steinhöfel

            Planungsvorgaben der Gemeinde Steinhöfel Stand: 07.10.2022

- Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Angermünde.