Vorlage - CH-067/2023

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss: Teilnahme am Bundesprogramm Aller.Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.11.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.11.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen  (CH-067/2023)  
Anlagen:
Bewerbungsformular

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm zur Förderung von Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen, insbesondere strukturschwachen Regionen, „Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.“.


Sachverhalt:

 

Aller.Land ist ein zweistufig angelegtes Förderprogramm des Bundes in den Bereichen Kultur, Beteiligung und Demokratie und richtet sich in erster Linie an strukturschwache ländliche Regionen in Deutschland. Geplant ist ein Förderzeitraum von sechs Jahren, welcher sich in zwei Phasen gliedert: Entwicklungsphase und Umsetzungsphase.

 

Die Länderministerien der 13 Flächenländer benennen insgesamt 100 Regionen, die am Programm teilnehmen. Brandenburg ist berechtigt 7 Regionen zu benennen bzw. Projektanträge einzureichen. Diese können in der ersten Förderphase (Entwicklungsphase) bis zu 40.000,00 EUR (Vollfinanzierung) pro ausgewählte Region für die Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes erhalten, aufgeteilt für 2024 35.000,00 EUR und 2025 5.000,00 EUR.

 

Ziel soll es sein, vielschichtige Netzwerke zu entwickeln und einen überregionalen Austausch voranzutreiben. Die beteiligungsorientierten Kulturvorhaben sollen mit Akteuren aus unterschiedlichen Sparten (Politik, Zivilgesellschaft, Institutionen) zusammen erarbeitet und erprobt werden. Im Zentrum stehen die Menschen, die selbst aktiv involviert sind und spezifische Herausforderungen bzw. Themen für ihre Region benennen/ formulieren/herausarbeiten sollen.

 

Die zur Verfügung gestellten Mittel können vielfältig eingesetzt werden, u.a. für Honorare, Personalkosten, Kosten für Koordination, Organisation sowie die Konzeptentwicklung. Sachkosten fürRecherche, Reise- und Beratungskosten sowie die Konzepterprobung sind ebenfalls eingeschlossen. Honorare für die Prozessbegleitung durch Externe sind ebenfalls zuwendungsfähig.

 

Nach der Entwicklungsphase schließt sich die Umsetzungsphase an. In dieser erhalten 30 durch Juryentscheidung auf Bundesebene ausgewählte Regionen für die Umsetzung der geplanten Projekte weitere Zuwendungen in Höhe von bis zu 1,5 Mio. EUR. Ein Ko-Finanzierungsanteil von 10%, verteilt auf 5 Jahre (150.000,00 Euro / 30.000,00 Euro pro Jahr), ist hierfür erforderlich und durch die jeweiligen Antragsteller bzw. die Landkreise zu erbringen.

 

Die 100 benannten Regionen der Bundesländer (7 für Berlin-Brandenburg) konnten sich mit ihren Projekten bis zum 13. November 2023 für die erste Förderphase (Entwicklunsgsphase) bewerben.

 

Bewerbungsfrist für diese zweite Phase ist der Dezember 2024.

 

Die angesprochenen Landkreise, unter anderem auch der Landkreis Barnim, wurden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) darum gebeten, Vorschläge und Ideen im Sinne des Programms zu entwickeln und geeignete Akteure zu benennen und einzubeziehen.

 

Die Federführung für die Koordination des Programmes liegt beim MWFK. Die Projekte können, wo dies möglich erscheint, an das Förderprogramm „Kulturelle Ankerpunkte im ländlichen Raum“ des MWFK anknüpfen. Dabei geht es aber nicht darum, bereits bestehende Projekte schlicht zu vergrößern. Ein besonderer Fokus ist es, die Netzwerkarbeit im Sinne der benannten bzw. vorgeschlagenen „Regionen“ zu stärken und dabei auf interdisziplinäre Einbindung verschiedener Akteure zu achten.

 

Auf dieser Grundlage ist der Landkreis Barnim an das Amt Britz-Chorin-Oderberg herangetreten und hat, nach einem ersten Gespräch zum Programm und möglichen Netzwerkakteuren, das Amt Britz-Chorin-Oderberg im August 2023 für ein am Aller.Land-Programm teilnehmendes Teilgebiet vorgeschlagen.

 

Zur Konkretisierung von Maßnahmen und Vorschlägen gab es weitere Gespräche mit der Kulturabteilung des MWFK, dem Landkreis Barnim, möglichen Netzwerkakteuren sowie der Amtsverwaltung.

 

Mit Datum vom 13. Oktober 2023 wurde der gemeinsam ausgearbeitete Projektantrag der Kulturabteilung des MWFK übersandt (Anlage 1).

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Der Grundsatzbeschluss hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2024.

 

Sofern das Amt Britz-Chorin-Oderberg für die Entwicklungsphase berücksichtigt wird, bedarf es einer erneuten Überprüfung der Haushaltsauswirkungen in der Umsetzungsphase für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029.

 

Bei der Zustimmung von mehreren bzw. allen amtsangehörigen Gemeinden ist beabsichtigt, eine Aufgabenübertragung gemäß § 135 Absatz 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) auf das Amt Britz-Chorin-Oderberg herbeizuführen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

 

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bewerbungsformular (80 KB)