Vorlage - OD-058/2023

 
 
Betreff: Verlegung von Stolpersteinen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
15.11.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Liste M. Bietz
Liste M. Bietz nachgereicht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, unter Vorbehalt der Finanzierung der Kosten durch Geldspenden, die Verlegung von weiteren Stolpersteinen in Oderberg sowie die Übertragung der Restmittel in Höhe von 180,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024.  


Sachverhalt:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Oktober 2023 wurde sich zur Verlegung weiterer Stolpersteine für ehemalige jüdische Bürger verständigt.

 

Bei Recherchen ist Herr Bietz auf weitere 14 Fälle gestoßen. Hierbei handelt es sich auch um aus Oderberg vertriebene Bürger bzw. Euthanasie-Fälle. Vereinzelt ist die Zuordnung der Personen zu Wohnhäusern nicht mehr möglich (vgl. Anlage 1). ln diesen Fällen bietet sich eine Verlegung der Stolpersteine an einem zentralen Ort, wie dem Marktplatz in Oderberg, an.

 

Darüber hinaus ist Herr Bietz bei den Recherchen auch auf Zwangsarbeiter aufmerksam geworden. Hier ist ebenfalls die Verlegung eines größeren Stolpersteins für alle Zwangsarbeiter an einem zentralen Ort, wie dem Marktplatz in Oderberg,glich.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Antragstellung durch die Stiftung „Spuren“ und kann aufgrund der aktuellen zeitlichen Auslastung des Künstlers frühestens ab September 2024 erfolgen. Die Finanzierung der Kosten für die Verlegungen weiterer Stolpersteine in Oderberg erfolgt durch Geldspenden.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Da die Verlegung von Stolpersteinen ortsbildprägend ist, ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.

 

Zur Pflege der Stolpersteine empfiehlt es sich Patenschaften einzugehen. Denkbar wäre eine solche Patenschaft mit der Grundschule in Oderberg. 

 

Die Umsetzung des Bschlusses OD-054/2022 ist am 5. Oktober 2023 erfolgt. Es wurden vor Verlegung eine Geldspende in Höhe von 420,00 Euro auf das Sachkonto „Heimat und Kulturpflege“ der Stadt Oderberg eingezahlt. r die Verlegung der zwei Stolpersteine sind Kosten in Höhe von insgesamt 240,00 Euro entstanden. Somit stehen Restmittel in Höhe von 180,00 Euro für die Verlegung weiterer Stolpersteine zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

ca. 2.500,00 Euro

2810101-80100-4148000

Aufwendungen

ca. 2.500,00 Euro

2810101-80100-5318000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

ca. 2.500,00 Euro

2810101-80100-6148000

Auszahlungen

ca. 2.500,00 Euro

2810101-80100-7318000

Bemerkungen/Erläuterungen:

14 x Einzelsteine 120,00 Euro

1 x Kopfstein 240,00 Euro

zzgl. ggf. Reisekosten Künstler ca. 500,00 Euro

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste M. Bietz (14 KB)    
Anlage 2 2 Liste M. Bietz nachgereicht (259 KB)