Vorlage - OD-060/2023 IV
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Sachverhalt:
Entsprechend des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sind die Träger des Brandschutzes verpflichtet einen Gefahrenabwehrbedarfsplan zu erstellen. Mit Beschluss (AA-032/2022) des Amtsausschusses vom 06.10.2022 wurde der GABP beschlossen und wirksam. Der GABP ist als Anlage 1 dieser Informationsvorlage beigefügt.
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