Vorlage - LS-036/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen kann für die einzelnen Haushaltsjahre im Finanzplanzeitraum den strukturellen Haushaltsausgleich erreichen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren wird im Finanzplanzeitraum ausgeglichen, sodass auch der gesetzliche Haushaltsausgleich erreicht wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |