Vorlage - NI-046/2023

 
 
Betreff: Antrag des Herr Dr. Gollner und des Herrn Kunert in der Choriner Straße einseitig einen Teil des Straßenrands als eine Art Fußweg herzurichten
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Dr. Gollner/ Herr Kunert
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
09.11.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
23.11.2023 
Entwicklungsausschuss Niederfinow zur Kenntnis genommen     
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Choriner Straße einseitig einen Teil des Straßenrands  als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußnger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche, den Friedhof und die weiteren Wohngebäude bis zur Nr. 9 ungefährdet erreichen können.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertreter Herr S. Kunert und Herr Dr. G. Gollner stellen den folgenden Antrag zur Tagesordnung der Gemeindevertretung Niederfinow:

 

Beschluß

 

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Choriner Straße einseitig einen Teil des Straßenrands  als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußnger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche, den Friedhof und die weiteren Wohngebäude bis zur Nr. 9 ungefährdet erreichen können.

 

Gründe:

 

Da wegen der Finanzlage der Gemeinde nicht in absehbarer Zeit mit einer Reparatur der Choriner Straße gerechnet werden kann, ist es erforderlich, zum Schutz der Fußnger auf dieser Straße zumindest auf einer Seite die Straße so herzurichten, das sich dort Fußnger sicher bewegen können. Vor allem auf der  rechten Seite der Straße ist ein sicherer Zugang zur Tunhalle, der Kirche, dem Friedhof und weiteren Wohngebäuden für die vielen vor allem auch alten Menschen erforderlich, die dort die als Fußnger den unsicheren Straßenkörper benutzen müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Hinweis der Verwaltung: Bis zur Festlegung konkreter Maßnahmen zur baulichen Ausführung entstehen der Gemeinde keine Kosten. Ein gesonderter Beschluss zur Bausausführung ist deshalb notwendig.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen