Vorlage - NI-046/2023
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Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Choriner Straße einseitig einen Teil des Straßenrands als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußgänger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche, den Friedhof und die weiteren Wohngebäude bis zur Nr. 9 ungefährdet erreichen können.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertreter Herr S. Kunert und Herr Dr. G. Gollner stellen den folgenden Antrag zur Tagesordnung der Gemeindevertretung Niederfinow:
„Beschluß
Gründe:
Da wegen der Finanzlage der Gemeinde nicht in absehbarer Zeit mit einer Reparatur der Choriner Straße gerechnet werden kann, ist es erforderlich, zum Schutz der Fußgänger auf dieser Straße zumindest auf einer Seite die Straße so herzurichten, das sich dort Fußgänger sicher bewegen können. Vor allem auf der rechten Seite der Straße ist ein sicherer Zugang zur Tunhalle, der Kirche, dem Friedhof und weiteren Wohngebäuden für die vielen vor allem auch alten Menschen erforderlich, die dort die als Fußgänger den unsicheren Straßenkörper benutzen müssen.“
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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