Vorlage - CH-072/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, der geplanten Veranstaltung Oster-Fest 2024 in Schönhof zu. Die Genehmigung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der zusätzlichen Auflagen: - Temporäre Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Weidenweg/Lindenweg mittels Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen „Keine Zufahrt zum Oster-Fest“. - Sicherstellung einer fachgemäßen Straßenreinigung durch maschinelles Kehren im Bereich der angrenzenden kommunalen Straßen. - Befestigung eines noch nicht befestigten Teilstückes im Weidenweg in fachlich geeigneter Art und Weise. - Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit an und auf den genutzten Straßen, Wegen und Plätzen (in Verbindung mit einer Abnahme vor Ort durch die Ordnungsbehörde nach der Veranstaltung). Die Einhaltung der Auflagen ist durch die Amtsverwaltung zu überwachen.
Sachverhalt:
Der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg liegen die Antragsunterlagen des Herrn Streisand für das traditionelle „Oster-Fest“ im Jahr 2024 vor. In den vergangenen zwei Jahren wurde die Veranstaltung im Ortsteil Golzow, Ortslage Schönhof auf dem Privatgelände des Herrn Streisand durchgeführt. Für das Jahr 2024 ist die Veranstaltung vom 28.03.2024 bis 04.04.2024 ebenfalls in Schönhof geplant. Neben einem Kunst- und Handwerkermarkt sollen auch wieder eine Theaterinszinierung und ein Osterfeuer durchgeführt werden.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (geringe Straßenbreite für Begegnungsverkehr im Rahmen der Großveranstaltung + Einsatzfahrzeuge im Notfall) musste eine getrennte Zufahrt zum Veranstaltungsgelände sowie Ausfahrt eingerichtet werden (vgl. Anlage 1). Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände erfolgte von der L23 über die öffentliche Straße „Schönhof“. Die Ausfahrt vom Veranstaltungsgelände wurde über ein kommunales Grundstück, welches für den Verkehr nicht öffentlich gewidmet ist (Gemarkung Golzow, Flur 5, Flurstück 189) sowie über die öffentliche Straße „Weidenweg“ eingerichtet.
Aus Sicht der Amtsverwaltung hat sich die getrennte Zu-/Ausfahrt, wie oben dargestellt, als zielführend erwiesen und ist aus Sicherheitsgründen für die Großveranstaltung unbedingt beizubehalten. Sollte keine getrennte Zu-/Ausfahrt realisiert werden können, ist die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen am Standort Schönhof zu versagen. Seitens des OBR Golzow wurden gegenüber der Amtsverwaltung Beschwerden von Anwohnern (insbesondere aus dem „Weidenweg“) übermittelt. Es handelt sich hierbei um mündliche Äußerungen, schriftliche Anzeigen/Beschwerden wurden bei der Amtsverwaltung nicht eingereicht.
In Vorbereitung auf die Veranstaltung 2024 erfolgte am 08.11.2023 mit dem Veranstalter, Vertreter der Anwohner, Vertreter der Verwaltung und dem Ortsvorsteher des Ortsteils Golzow eine Beratung in der Amtsverwaltung. In dem Gespräch wurden folgende Festlegungen getroffen, welche als Auflage für die Genehmigung der Veranstaltung im Jahr 2024 festgelegt werden sollen: - Temporäre Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Weidenweg/Lindenweg mittels Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen „Keine Zufahrt zum Oster-Fest“. - Sicherstellung einer fachgemäßen Straßenreinigung durch maschinelles Kehren im Bereich der angrenzenden kommunalen Straßen. - Befestigung eines noch nicht befestigten Teilstückes im Weidenweg in fachlich geeigneter Art und Weise (vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, z.B. Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin). - Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit an und auf den genutzten Straßen, Wegen und Plätzen (in Verbindung mit einer Abnahme vor Ort durch die Ordnungsbehörde nach der Veranstaltung).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |