Vorlage - NI-015/2015

 
 
Betreff: Antragstellung von Projekten der LEADER-Förderrichtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Anhörung
19.02.2015 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeinde Niederfinow beschließt, folgende Projekte zwecks Antragstellung bei der LAG Barnim (Förderung im Rahmen des Programms LEADER) bis Ende Mai d. J.

vorzubereiten:

 

 

Für das vorgenannte Projekt/die vorgenannten Projekte wird zur Erbringung der erforderlichen Architektur-, Ingenieur- und/oder Planungsleistungen von mindestens drei Anbietern im Rahmen eines Leistungs- und/oder  Preiswettbewerbes ein Angebot eingeholt. Die Auswahl der Anbieter und die Vorgaben des Wettbewerbes erfolgen durch die Amtsverwaltung in Abstimmung mit dem Entwicklungsausschuss. Die Vergabeentscheidung trifft die Gemeindevertretung.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Für die Gemeinde Niederfinow wurden folgende Projektideen bei der LAG Barnim eingereicht:

a)      Mehrgenerationen-Park am Finowkanal (lfd. Nr. 5 des Regionalen Entwicklungskonzeptes), geschätzte Kosten: 150.000 €

b)      Bürgerbegegnungsstätte Niederfinow (lfd. Nr. 13), geschätzte Kosten: 600.000 €

c)      Kopfsteinpflasterstraße, Planung und Sanierung incl. Geh-/Radweg (lfd. Nr. 88), geschätzte Kosten: 300.000 €

 

Wie bereits in der Sitzung am 29.01.2015 ausführlich erläutert, sind die Projekte auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Entwicklung im Rahmen von LEADER“ vom 13. Januar 2015 bis Ende Mai mittels des „Projektaufnahmebogens“ (PAB) bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen. Dieser PAB ist wichtige Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit des Vorhabens, der PAB ist noch kein Fördermittelantrag. Die Förderhöhe bei Vorhaben von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beträgt max. 80%.

 

Um für den Fördermittelantrag bestätigen zu können, dass das Vorhaben wichtiger Bestandteil der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Barnim ist, benötigt die LAG neben der ausführlichen Projektbeschreibung bereits konkrete Angaben zum Projekt, u. a.

  • Verfügbarkeit des Grundstückes,
  • wirtschaftliche Tragfähigkeit (Aussagen zu Kosten-Nutzen-Verhältnis / Weiterfinanzierung  nach der Förderung),
  • Nachweis der Eigenmittel und sonstigen Finanzierungsmittel (mindestens: Bindungsbeschluss zum Haushalt),
  • Beschluss über das Projekt der Gemeindevertretung. 

 

Als Anlagen sollten u. a. beigefügt sein

  • Lageplan,
  • Skizzen oder Bauzeichnungen sowie
  • Kostenschätzung.

 

Entsprechend der o. a. Richtlinie des Ministeriums sind allgemeine  Aufwendungen,  etwa  für  Architektur-  und  Ingenieurleistungen sowie  für  Beratung,  Betreuung  von  baulichen 

Investitionen  zuwendungsfähig,  wenn  nachgewiesen  werden  kann,  dass  ein  Leistungs-

und/oder  Preiswettbewerb  (mind.  drei  Angebote)  vorab  erfolgt  ist.  Diese Kosten sind bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 20 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben

zuwendungsfähig. Sollte ein Ing.-büro o. ä. vorab, d. h. auf (Zeit-)Honorarbasis, und ausschließlich für die Zwecke der Kostenschätzung und Vorplanung beauftragt werden, sind die damit verbundenen Kosten im Nachhinein nicht förderfähig.

 

Die genannten Voraussetzungen verdeutlichen, dass bereits mit dem Antrag des Projektes mittels des PAB ein hohes Maß an Verbindlichkeit für das Projekt gegeben sein muss!

 

Grundlage zur Erarbeitung eines prüffähigen Projektaufnahmebogens ist die Beauftragung eines fachlichen  Planungsbüros  zur  Erarbeitung  der  Leistungsphasen  1  und  2  (bis  Vorplanung).  Die Vorplanung enthält als eine Grundleistung die Erstellung einer ersten Kostenschätzung nach DIN.

 

Die genannten Voraussetzungen verdeutlichen, dass bereits mit dem Antrag des Projektes mittels des PAB ein hohes Maß an Verbindlichkeit für das Projekt gegeben sein muss!

 

Grundlage zur Erarbeitung eines prüffähigen Projektaufnahmebogens ist die Beauftragung eines fachlichen  Planungsbüros  zur  Erarbeitung  der  Leistungsphasen  1  und  2  (bis  Vorplanung).  Die Vorplanung enthält als eine Grundleistung die Erstellung einer ersten Kostenschätzung nach DIN.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

 

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ulrich Hehenkamp

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen