Vorlage - NI-015/2015
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Die Gemeinde Niederfinow beschließt, folgende Projekte zwecks Antragstellung bei der LAG Barnim (Förderung im Rahmen des Programms LEADER) bis Ende Mai d. J. vorzubereiten:
Für das vorgenannte Projekt/die vorgenannten Projekte wird zur Erbringung der erforderlichen Architektur-, Ingenieur- und/oder Planungsleistungen von mindestens drei Anbietern im Rahmen eines Leistungs- und/oder Preiswettbewerbes ein Angebot eingeholt. Die Auswahl der Anbieter und die Vorgaben des Wettbewerbes erfolgen durch die Amtsverwaltung in Abstimmung mit dem Entwicklungsausschuss. Die Vergabeentscheidung trifft die Gemeindevertretung.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Für die Gemeinde Niederfinow wurden folgende Projektideen bei der LAG Barnim eingereicht: a) Mehrgenerationen-Park am Finowkanal (lfd. Nr. 5 des Regionalen Entwicklungskonzeptes), geschätzte Kosten: 150.000 € b) Bürgerbegegnungsstätte Niederfinow (lfd. Nr. 13), geschätzte Kosten: 600.000 € c) Kopfsteinpflasterstraße, Planung und Sanierung incl. Geh-/Radweg (lfd. Nr. 88), geschätzte Kosten: 300.000 €
Wie bereits in der Sitzung am 29.01.2015 ausführlich erläutert, sind die Projekte auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Entwicklung im Rahmen von LEADER“ vom 13. Januar 2015 bis Ende Mai mittels des „Projektaufnahmebogens“ (PAB) bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen. Dieser PAB ist wichtige Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit des Vorhabens, der PAB ist noch kein Fördermittelantrag. Die Förderhöhe bei Vorhaben von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beträgt max. 80%.
Um für den Fördermittelantrag bestätigen zu können, dass das Vorhaben wichtiger Bestandteil der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Barnim ist, benötigt die LAG neben der ausführlichen Projektbeschreibung bereits konkrete Angaben zum Projekt, u. a.
Als Anlagen sollten u. a. beigefügt sein
Entsprechend der o. a. Richtlinie des Ministeriums sind allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb (mind. drei Angebote) vorab erfolgt ist. Diese Kosten sind bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 20 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig. Sollte ein Ing.-büro o. ä. vorab, d. h. auf (Zeit-)Honorarbasis, und ausschließlich für die Zwecke der Kostenschätzung und Vorplanung beauftragt werden, sind die damit verbundenen Kosten im Nachhinein nicht förderfähig.
Die genannten Voraussetzungen verdeutlichen, dass bereits mit dem Antrag des Projektes mittels des PAB ein hohes Maß an Verbindlichkeit für das Projekt gegeben sein muss!
Grundlage zur Erarbeitung eines prüffähigen Projektaufnahmebogens ist die Beauftragung eines fachlichen Planungsbüros zur Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 (bis Vorplanung). Die Vorplanung enthält als eine Grundleistung die Erstellung einer ersten Kostenschätzung nach DIN.
Die genannten Voraussetzungen verdeutlichen, dass bereits mit dem Antrag des Projektes mittels des PAB ein hohes Maß an Verbindlichkeit für das Projekt gegeben sein muss!
Grundlage zur Erarbeitung eines prüffähigen Projektaufnahmebogens ist die Beauftragung eines fachlichen Planungsbüros zur Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 (bis Vorplanung). Die Vorplanung enthält als eine Grundleistung die Erstellung einer ersten Kostenschätzung nach DIN.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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