Vorlage - OD-062/2023

 
 
Betreff: Einrichtung von Parkflächen im Bereich der verengten Fahrbahn der Berliner Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81 | 2019o00121
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Vorberatung
27.11.2023 
Entwicklungsausschuss Oderberg zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.12.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Aktuelle Beschilderung.png
Anlage 2 - Änderungen.png
Anlage 3 - Vz.-Plan nach Änderung.png
Anlage 4.jpg
Anlage 5 - Breitenermittlung.jpg

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt:

 

 

 

Punkt 1.

Die Entfernung der Zz. 1040-32 (Parkscheibe 2 Std.) sowie Zz. 1042-31 (werktags 7-18 h) im Bereich „Berliner Straße 65 69“.

 

 

 

 

 

 

Punkt 2.

Die Entfernung der Vz. 314-10/-20 (Parken Anfang/ Ende) mit Zz. 1040-32 (Parkscheibe 1 Std.) und Zz. 1042-31 (werktags 7-18 h) im Bereich „Berliner Straße 65“.

 

 

 

 

 

Punkt 3.

Die Aufstellung des Vz. 315-86 (Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtr. Rechts) vor der „Berliner Straße 40“.

 

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Altstadtbereich von Oderberg ist Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen sehr begrenzt. Private Grundstücke sind oft nicht groß genug, um auf diesen Stellflächen vorzuhalten. Besonders im Bereich der verengten Fahrbahn der „Berliner Straße“ ist offensichtlich Parkdruck vorhanden. Durch die örtliche Ordnungsbehörde werden dort regelmäßig Verstöße festgestellt. In der Regel werden Fahrzeuge vorgefunden, die auf Gehwegen parken. Im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten oder Parken auf Gehwegen unzulässig. Die Halt- und Parkverbote dienen dem Schutz der Fußnger und der Infrastruktur der Kommune. Sollen Ausnahmen realisiert werden, sind diese durch die Anordnung von Verkehrszeichen (Vz.) möglich. Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) auf Antrag.

 

Im Bereich der „Berliner Straße 64 69“ sind Bereiche zum Parken durch entsprechende Verkehrszeichen geschaffen worden. Für alle Bereiche ist eine zeitliche Beschränkung durch die Nutzung einer Parkscheibe (1 Std. / 2 Std.) vorgeschrieben. Diese Beschränkung gilt nur an Werktagen zwischen 7 18 Uhr. Weitere Parkmöglichkeiten sind nicht angeordnet.

 

Die Gasse, welche zu den Grundstücken „Berliner Straße 36 39 b“hrt, ist ca. 4,20 m bereit. Einige Engstellen weisen eine Breite von lediglich 3,40 m auf. Sie ist eine Sackgasse. Der meist schmale Gehweg ist ca. 0,70 m breit und grenzt unmittelbar an die Wohngebäude an. Das Parken auf der Fahrbahn stellt sich äerst schwierig dar. Die Durchfahrtsbreite von 3,05 m für Rettungsfahrzeuge muss zwingend freigehalten werden. Auch wenn zum Parken der Gehweg mitbenutzt wird, unterschreitet die verbleibende Restfahrbahnbreite die 3,05 m.

 

Um dem Parkdruck im Bereich der Einengung entgegenzuwirken, können Änderungen an der derzeitigen Beschilderung vorgenommen werden. Es ist denkbar, die vorgeschriebene Nutzung der Parkscheibe zu entfernen. Das dauerhafte Parken wäre folglich möglich.

Der Parkbereich auf der Fahrbahn vor der „Berliner Straße 65“ war ursprünglich für den Bäcker gedacht. Nach dessen Schließung ist der Bereich obsolet und kann entfallen.

Weiterhin kann der kleine Gehweg (vor „Berliner Straße 40“) zwischen der „Berliner Straße“ (L29) und der Sackgasse als Parkfläche ausgewiesen werden. Die Aufstellung eines Verkehrszeichens (Vz. 315-85 Parken auf dem Gehweg) wäre notwendig.

 


Einschätzung der Ordnungsbehörde:

Die Realisierung von Parkmöglichkeiten im Bereich der Einengung „Berliner Straße“ ist sinnvoll. In der Sackgasse ist aufgrund der beengten Situation das Parken nicht möglich. Die Abordnung der Zusatzzeichen „Parkscheibe“ und „werktags 7-18 h“ in Höhe der „Berliner Straße 65 69 wird empfohlen. Das Parken auf der Fahrbahn in Höhe der „Berliner Straße 65“ sollte verhindert werden, die Verkehrszeichen und Zusatzzeichen sollten entfernt werden.

Weiterhin wird die Einrichtung eines Parkplatzes im Bereich der „Berliner Straße 40“ und der Austausch des nicht korrekten Verkehrszeichens „Sackgasse“ empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023/2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

100,00 Euro

1220101-80100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

100,00 Euro

1220101-80100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses Oderberg haben in der Sitzung am 27.11.2023 über die Vorlage beraten. Sie empfehlen der Stadtverordnetenversammlung Oderberg den ursprünglichen Beschluss nicht anzunehmen. Sie schlagen stattdessen vor, Parkplätze an der Spitze („Berliner Str. 40“) und vor der „Berliner Straße 36“ einzurichten. Diese Möglichkeiten wurden durch die Ordnungsbehörde bereits geprüft (vgl. Sachverhaltsdarstellung Absatz 3 und Absatz 4 Satz 4). Hier wird bereits empfohlen eine Parkmöglichkeit an der „Berliner Straße 40“ (An der Spitz) durch Verkehrszeichen einzurichten. In der Sackgasse kann aufgrund der Fahrbahnbreite keine Parkmöglichkeit geschaffen werden.

 

Die Ordnungsbehörde empfiehlt weiterhin die Punkte 1 – 3 zu beschließen.

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 - Aktuelle Beschilderung.png (1607 KB)    
Anlage 5 2 Anlage 2 - Änderungen.png (1590 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 3 - Vz.-Plan nach Änderung.png (1560 KB)    
Anlage 2 4 Anlage 4.jpg (1202 KB)    
Anlage 1 5 Anlage 5 - Breitenermittlung.jpg (1414 KB)