Vorlage - LS-037/2023

 
 
Betreff: Tempo-30-Zone in der Ortslage Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.01.2024 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LS-037-2023 - Analge 1 - Übersichtplan.png

 

 

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Ausweisung einer Tempo-30-Zone für die Ortslage Stolzenhagen gemäß Anlage 1 - Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Ortslage Stolzenhagen ist gezeichnet von kommunalen Straßen, die oft sehr kurvig und verwinkelt sind. Meist sind sie für den Begegnungsfall Pkw Pkw ausreichend, doch bei größeren Fahrzeugen kommt es regelmäßig zu kleinen Konflikten. Vor allem im Bereich des Geogartens wird seit Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gefordert und regelmäßig durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) abgelehnt. Ein neuer Versuch soll auf Grundlage eines Beschlusses für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Ortslage unternommen werden.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundlegend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 50 km/h, sofern keine Verkehrszeichen etwas anderes anordnen. Die Geschwindigkeit ist insbesondere an die Straßen- und Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnisse anzupassen (vgl. § 3 Abs. 1 StVO).

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (vgl. § 3 Abs. 2a StVO).

 

 

30 km/h:

Geschwindigkeitsbegrenzungen (z. B. Vz. 274-30) sind Streckenverbote und werden nur durch entsprechende Verkehrszeichen aufgehoben. r die Anordnung eines Streckenverbotes müssen konkrete Voraussetzungen (Gefahrenlage, Verkehrsaufkommen, Streckenführung, Fahrbahnbedingung u. ä.) erfüllt werden.

 

Vz. 274-30

 


Tempo-30-Zone:

Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist an Bedingungen geknüpft, welche im Vergleich zum Streckenverbot nicht so anspruchsvoll sind. Hier ist es in der Regel ausreichend, wenn keine Vorfahrtsstraßen (Vz. 306) ausgewiesen sind, ein Wohngebiet vorhanden ist und ein entsprechender Beschluss der Gemeinde vorliegt. Besondere Regeln zum Halten oder Parken können von einer Tempo-30-Zone nicht abgeleitet werden. Alle Zufahrts-/ Ausfahrtsstraßen sind mit dem Verkehrszeichen (Vz.) 274.1-40 (Beginn/ Ende einer Tempo-30-Zone) zu Kennzeichen.

 

Vz. 274.1-40

 

 

Fazit:

In Wohngebieten hat sich die Einrichtung von Tempo-30-Zonen bewährt. Der Verkehr wird grundlegend beruhigt und auf die Aufstellung von Verkehrszeichen kann auf ein Minimum reduziert werden. Es gilt in der Regel rechts vor links. Die vorhanden Vorfahrtsbeschilderung im Bereich der Kirche (Ernst-Thälmann-Straße/ Elsengrund) soll nicht geändert werden. Die Verbindung von der „Weinbergstraße“ bis zum „Geo-Garten“ soll nicht Teil der Zone werden. Es sind folglich 5 Standorte mit entsprechenden Verkehrszeichen zu versehen.

 

r die Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der SVB notwendig. Die SVB prüft auf Antrag die Voraussetzungen und die Notwendigkeit.

 

 

Einschätzung der Ordnungsbehörde:

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten ist in der Regel sinnvoll und wird durch die Ordnungsbehörde unterstützt. Die Anordnung der Verkehrszeichen gemäß Anlage 1 Entwurf zum Vz.-Plan sollte realisiert werden.

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.000,00 Euro

1220101-60100-527200

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

1.000,00 Euro

1220101-60100-727200

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LS-037-2023 - Analge 1 - Übersichtplan.png (270 KB)