Vorlage - CH-073/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beruft Frau Astrid Vali als beratendes Mitglied in den Werkausschuss der Gemeindevertretung.
Sachverhalt:
Mit Beschluss CH-071/2019 hat die Gemeindevertretung einen Werkausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder (sogenannte »sachkundige Einwohner«) berufen werden. Sachkundige Einwohner haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter. Die Gemeindevertretung legte hierbei eine maximale Anzahl von zwei sachkundigen Einwohnern für den Werkausschuss fest und berief Frau Barbara Kempe als beratendes Mitglied. Es kann somit ein weiteres beratendes Mitglied berufen werden. Auf der Sitzung des Werkausschusses am 29. August 2023 wurde vorgeschlagen, Frau Astrid Vali als sachkundige Einwohnerin zu berufen. Die Berufung erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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