Vorlage - OD-065/2023

 
 
Betreff: Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.12.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage OD-065 2023 Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt OB
Anlage 1 OD-065 2023 Tabelle Krippe
Anlage 2 OD-065 2023 Tabelle Kiga
Anlage 3 OD-065 2023 Tabelle Hort

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagestätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg.

 


Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschloss am 12.10.2022 auf der Grundlage des § 135 (5) Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Trägerschaft der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung „Oderberger Rasselbande“ und „Am Albrechtsberg“ zu verlangen. Die erforderlichen zustimmenden Beschlüsse der Gemeinden Chorin, Hohenfinow, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow und Parsteinsee sowie des Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Rückübertragung dieser Aufgabe an die Stadt Oderberg liegen vor. Die Rückübertragung wird zum 01.01. 2024 wirksam.

Mit der Satzung der Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg, der Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagestätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg sowie der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg werden die erforderlichen satzungsrechtlichen Regelungen für die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg geschaffen. Die bisher gültigen Regelungen, einschließlich der Beitragshöhen je Platz, wurden vollständig übernommen und § 17 KitaG entsprechend, „Gebühr“ durch „Beitrag“ ersetzt. Es ergeben sich keine Änderungen der Nutzungsbedingungen für die Eltern und Personensorgeberechtigten. Bei der Anwendung dieser Satzungen finden die jeweils gültige Fassung des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) inklusive der aktuellen Regelungen zur Kita-Elternbeitragsentlastung Anwendung Berücksichtigung.  


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage OD-065 2023 Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt OB (214 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 OD-065 2023 Tabelle Krippe (414 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 OD-065 2023 Tabelle Kiga (416 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 OD-065 2023 Tabelle Hort (415 KB)