Vorlage - OD-065/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagestätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg.
Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschloss am 12.10.2022 auf der Grundlage des § 135 (5) Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Trägerschaft der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung „Oderberger Rasselbande“ und „Am Albrechtsberg“ zu verlangen. Die erforderlichen zustimmenden Beschlüsse der Gemeinden Chorin, Hohenfinow, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow und Parsteinsee sowie des Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Rückübertragung dieser Aufgabe an die Stadt Oderberg liegen vor. Die Rückübertragung wird zum 01.01. 2024 wirksam. Mit der Satzung der Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg, der Beitragssatzung für die Benutzung der Kindertagestätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg sowie der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg werden die erforderlichen satzungsrechtlichen Regelungen für die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Oderberg geschaffen. Die bisher gültigen Regelungen, einschließlich der Beitragshöhen je Platz, wurden vollständig übernommen und § 17 KitaG entsprechend, „Gebühr“ durch „Beitrag“ ersetzt. Es ergeben sich keine Änderungen der Nutzungsbedingungen für die Eltern und Personensorgeberechtigten. Bei der Anwendung dieser Satzungen finden die jeweils gültige Fassung des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) inklusive der aktuellen Regelungen zur Kita-Elternbeitragsentlastung Anwendung Berücksichtigung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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