Vorlage - AA-067/2023 IV
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Sachverhalt:
Die Deutsche Rentenversicherung hat am 19.10.2023 eine Betriebsprüfung nach § 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) durchgeführt. Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Geprüft wurden das Amt Britz-Chorin-Oderberg und alle amtsangehörigen Gemeinden für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022. Die von der Rentenversicherung in Stichproben durchgeführte Prüfung führte im gesamten Prüfzeitraum zu keinen Feststellungen hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. |
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