Vorlage - NI-049/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, 1. die Planungsleistungen der LP 5 – 9 auszuschreiben und zu vergeben. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. 2. die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Sachverhalt: Die Gemeindevertretung hat am 11.11.2021 den Grundsatzbeschluss NI-035/2021 gefasst, auf dem Grundstück Niederfinow, Lieper Schleuse 6 - Flur 4, Flurstück 202 eine Sanitäranlage zu errichten, alle notwenigen Genehmigungen zu erwirken und Förderanträge zu stellen.
Die Baugenehmigung für das Vorhaben liegt seit dem 03.01.2023 vor.
Am 22.02.2023 wurde eine Förderung im Rahmen eines LEADER- Projektes beim LELF für die Maßnahme beantragt. Der Ablehnungsbescheid hierzu kam am 22.03.2023. Der daraufhin erfolgte Widerspruch am 19.04.2023 könnte für den Bereich Lieper Schleuse 6 positiv beschieden werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.12.2024 gesichert dokumentiert und durchgeführt wird. Dazu sind die Ausschreibungszeiträume neu zu kalkulieren, der Bauablaufplan sowie die Kosten zu aktualisieren. Zur geplanten Vorgehensweise ist der LELF bis zum 24.11.2023 zu informieren. Die Begrenzung ergibt sich aus dem Ende der Förderperiode in 2023.
Für die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2024 müssen folgende Leistungen durchgeführt werden:
Zur Sicherung der Förderung für diese Maßnahme ist der Fertigstellungstermin 31.12.2024 zwingend einzuhalten. Daher ist es erforderlich, umgehend die Planungsleistungen und folgend die Bauleistungen auszuschreiben. Die Lieferzeiten für den Sanitärcontainer betragen 28. – 30 Wochen. Die Entscheidung ist daher vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde ist es geboten, eine Eilentscheidung nach § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt,
1. die Planungsleistungen der LP 5 – 9 auszuschreiben und zu vergeben. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
2. die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren für die Bauleistungen durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
_________________________ ____________________ Jörg Matthes Peggy Fürst Amtsdirektor Vorsitzende der Gemeinde- vertretung
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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