Vorlage - CH-076/2023

 
 
Betreff: Umbenennung der Straße "Alte Klosterallee" in "Neue Klosterallee"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.10.13-001/001
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.01.2024 
Gemeindevertretung Chorin abgelehnt   
Anlagen:
CH-076-2023 - Anlage 1 - Lagekarte

 

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Umbenennung der in Chorin gelegenen Straße „Alte Klosterallee“. Die Straße verläuft über das Grundstück Gemarkung Chorin, Flur 6, Flurstück 104. Als neue Straßenbezeichnung wird

 

Neue Klosterallee“

 

festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die in der Gemeinde Chorin gelegenen Straßen „Neue Klosterallee“ und „Alte Klosterallee“ sind schmale Straße, die meist nur für eine Fahrzeugbreite ausgebaut sind. Sie stellen die einzigen Zufahrtsstraßen zu zwei Beherbergungs- beziehungsweise Gastronomiebetrieben dar. Vom Abzweig „ttenweg“ (nord-östliche Einmündung) führt die „Alte Klosterallee“ durch ein Waldstück, bis sich der unbefestigte (nord-westliche Einmündung) und der befestigte Teil der „Neuen Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ treffen und weiter als ausgebaute Straße Richtung Süden führen. Die öffentliche Straße endet im Süden an einem Wanderweg zum Kloster Chorin und im Westen vor einem privaten Grundstück.

Durch die Gemeinde wird die Umbenennung der Straße „Alte Klosterallee“ (Gemarkung Chorin, Flur 6, Flurstück 104 tlw.) in „Neue Klosterallee“ gewünscht.

 

Die Benennung oder Umbenennung von Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen sowie sonstigen Einrichtungen ist Angelegenheit der Gemeinde. Sie dient der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet. Die Entscheidung obliegt der Gemeindevertretung.

 

Die Umbenennung von Straßen soll nur in Ausnahmefällen vollzogen werden. Grundstücke an der Straße erhalten bei einer Umbenennung eine neue Anschrift. Sollten Wohngebäude angrenzen, erhalten die Bewohner eine neue Postanschrift.

An der Straße „Alte Klosterallee“ ist keine Wohnbebauung vorhanden, sodass einer Umbenennung der Straße nichts im Wege steht.

 

 

r die Aufstellung der neuen Straßennamenschilder müssen Aufwendung i. H. v. ca. 100,00 EUR für die Leistung des Baubetriebshofes berücksichtig werden.

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

100,00 Euro

1220101-30100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

100,00 Euro

1220101-30100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CH-076-2023 - Anlage 1 - Lagekarte (283 KB)