Vorlage - CH-077/2023

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Entscheidung
12.12.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
14.12.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen  (CH-077/2023)
Anlagen:
JA 2022 Chorin gesamt 2023 07 12
JA 2022 Chorin Prüfbericht RGPA 2023 11 15

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorinr das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 90.662,33 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 82.485,68 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Chorin zum 31.12.2022 wurde am 12.07.2023 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 15.11.2023 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2022 in Einklang mit dem Jahresabschluss 2022 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde gibt. Darüber hinaus wird bestätigt, dass der Jahresabschluss 2022 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.

 

Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Chorin am 27.11.2023 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2022 Chorin gesamt 2023 07 12 (4005 KB)    
Anlage 2 2 JA 2022 Chorin Prüfbericht RGPA 2023 11 15 (615 KB)