Vorlage - OD-071/2023 IV
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Sachverhalt:
1. Messtelle 1 a. Stammdaten
b. Auswertung der Messungen
Im o. g. Messzeitraum kann aufgrund der ermittelten Daten festgestellt werden, dass die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegt. Die Kenngröße v85 liegt bei Krafträdern (Krad), Lieferwagen (Lfw) und Pkw über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
2. Messtelle 2 a. Stammdaten
b. Auswertung der Messungen
Im o. g. Messzeitraum kann aufgrund der ermittelten Daten festgestellt werden, dass die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h liegt. Einzig Krafträder stechen hervor. Die Kenngröße v85 kann wegen der zeitlichen Begrenzung (Mo.-Fr. 7-16 Uhr) nicht ermittelt werden. 2. Erläuterungen der Messgrößen vd - Durchschnittsgeschwindigkeit Diese Kenngröße gibt den Durchschnittswert der gefahrenen Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmenden im Auswertezeitraum an.
v85 - "85%- Geschwindigkeit" Diese Kenngröße gibt die Geschwindigkeit an, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15% überschritten wird. Die v85-Kenngröße einer Straße sollte nahe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen.
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