Vorlage - CH-080/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin gemäß Anlage 2 zur BV CH-080/2023. Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin ist seit Ende 2021 im Besitz einer mobile Bühne. Diese wurde in erster Linie für Veranstaltungen der Gemeinde Chorin und deren Ortsteile angeschafft.
In den Jahren 2022 und 2023 konnte die mobile Bühne der Gemeinde Chorin, auf Antrag und gesondertem Beschluss, auch durch die weiteren amtsangehörigen Gemeinden für Veranstaltungen genutzt werden.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Chorin beabsichtigt die Gemeindevertretung, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024, die mobile Bühne an die weiteren amtsangehörigen Gemeinden gegen ein Entgelt zu vermieten. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, den entstehenden jährliche Aufwand und den zu erzielenden Mietzins für die mobile Bühne nach betriebswirtschaftlichem Gesichtspunkt anhand einer Kostenkalkulation (vgl. Anlage 1) festzustellen und eine Entgelt- und Benutzungsordnung für die Vermietung der mobilen Bühne (vgl. Anlage 2) der Gemeindevertretung vorzulegen.
Hinweis der Verwaltung:
Die mobile Bühne ist seit dem Jahr 2022 entsprechend des gegenwärtigen Nutzungszweckes versichert. Eine gelegentliche Vermietung ist im Versicherungsumfang enthalten. Sollte eine gewerbliche Vermietung stattfinden, muss der Vertrag neu tarifiert werden. Gleiches gilt, wenn die Bühne regelmäßig vermietet wird.
Laut Brandenburgischer Abschreibungstabelle (AfA) beträgt die Nutzungsdauer für eine mobile Bühne 8 Jahre. Da keine abweichende oder tatsächliche Nutzungsdauer bekannt ist und der Verwaltung auch keine Erfahrungswerte für eine mobile Bühne vorliegen, wurden bei der Kostenkalkulation 8 Jahre als Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Über die insgesamt zu erzielen Erträge kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Entsprechend der Kostenkalkulation gemäß Anlage 1 sind je Vermietung (5 Tage = Aufbau am Donnerstag und Abbau am Montag) Erträge in Höhe von 330,39 Euro erzielbar.
Transport, Aus- sowie Abbau der mobilen Bühne (ca. 9 Stunden) erfolgt durch den Baubetriebshof. Die Kosten werden separat über das Stundenkontingent des Leistungskatalog Baubetriebshof der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde entsprechend dem Zeitpunkt der zur Ausleihe geltenden Kostensatzung Baubetriebshof abgerechnet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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