Vorlage - CH-081/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Beauftragung des Amtsdirektors zur Erstellung eines wirtschaftlichen und tragfähigen Nutzungskonzeptes für das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Serwest.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin eines historischen Schulgebäudes im Ortskern des Ortsteiles Serwest an der Serwester Dorfstraße 29. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich zwei leerstehende Wohnungen in einem nicht vermietbaren Zustand. Die Herrichtung dieser Wohnungen würde eine umfassende, grundhafte Sanierung erfordern. Im Erdgeschoss befinden sich mehrere Räume, sowie eine Toilette und eine Küche. Durch lokale Akteure erfolgt eine regelmäßige Nutzung dieser Räume. Für die beiden leerstehenden Wohnungen im Obergeschoss besteht die Option, einen umfassenden Aus- und Umbau zum Zweck der Vermietung vorzunehmen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür sind jedoch nicht unerheblich. Eine Wirtschaftslichkeitsbetrachtung der Investitionsmaßnahmen steht noch aus. Darüber hinaus sind Instandsetzungsarbeiten an den Fenstern und einer Nebeneingangstür durchzuführen. Im Übrigen befindet sich das Objekt in einem guten nutzbaren Zustand.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde Chorin verpflichtet, in einem Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen zum Ausgleich des Haushaltes sowie zum Abbau von Haushaltsfehlbeträgen darzustellen. Gegenstand dieses Haushaltssicherungskonzeptes ist auch die Veräußerung zweier Grundstücke. Neben der Serwester Dorfstraße 56 ist dies auch das Dorfgemeinschaftshaus Serwester Dorfstraße 29. Zwar besteht die Hoffnung, dass der erzielte Erlös aus dem Verkauf des Grundstückes Serwester Dorfstraße 56 ausreichen wird, um neben weiteren Maßnahmen den Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Sicher ist dies jedoch nicht.
Wunsch von ortsansässigen Akteuren ist es, das Dorfgemeinschaftshaus als zentrale Begegnungsstätte aufzuwerten bzw. in ein multifunktionales Dorfgemeindezentrum weiterzuentwicklen und im Eigentum der Gemeinde zu belassen. Voraussetzung hierfür ist ein wirtschaftliches und tragfähiges Nutzungskonzeptes für das Dorfgemeinschaftshaus sowie eine Sicherung der Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahmen. Fördermittel, unter anderem für die notwendige Sanierung und den Ausbau des Dachgeschosses, sollen im Rahmen des Förderaufrufes „Soziale Dorfentwicklung - Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ des Bundesprogramms ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft akquiriert werden. Eine Projektskizze wurde im November 2023 durch ortsansässige Akteure eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus.
Die Gemeinde Chorin möchte den Wunsch der ortsansässigen Akteure aufnehmen, ein wirtschaftliches und tragfähiges Nutzungskonzept für das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Serwest zu erstellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |