Vorlage - BR-011/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Instandsetzung des Gehwegs an der Ortsdurchfahrt der L237 (Heegermühler Straße) in den Abschnitten 0+000.000 bis 0+162.368 sowie 0+766.426 bis 1+050.000 auf Grundlage der durch das Ingenieurbüro ASPHALTA vom 14.01.2015 erarbeiteten Vorplanung.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) führt derzeit die Instandsetzung der Fahrbahn und der Regenentwässerung in der Ortsdurchfahrt der L237 (Heegermühler Straße) durch. Die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten hat im Dezember 2014 begonnen und dauert ca. bis in den Spätsommer 2015.
In Vorbereitung dieser Baumaßnahme, deren Baubeginn eigentlich für das Frühjahr 2014 angedacht war, hat die Gemeindevertretung bereits in ihrer Sitzung am 18.11.2013 über eine Beteiligung am geplanten Ausbau der Heegermühler Straße beraten (TOP 05.01 GVS vom 18.11.2013). Ein entsprechender Beschluss wurde nicht gefasst, da auf die Wünsche bzw. Forderungen der Gemeinde bei einem gemeinsamen Ausbau der Ortsdurchfahrt von Seiten des Landesbetriebs Straßenwesen (LS) nicht eingegangen wurde. So kann z.B. der von der Gemeinde geforderte Radweg durch den LS nicht realisiert werden. Die Gemeinde hatte wegen des kurzfristig geplanten Baubeginns auch keine Möglichkeit mehr, eine Erneuerung der in ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden Gehwege und der Beleuchtungsanlage ordnungsgemäß vorzubereiten. Im Vorfeld einer Gehwegerneuerung müssten dringend einige Versorgungsträger (z.B. ZWA, e.dis AG) Leitungsverlegungen durchführen, um ein späteres Aufbrechen der dann erneuerten Gehwegflächen zu vermeiden. Außerdem wären vor der Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtungsanlage die betroffenen Anlieger über die umlagepflichtige Baumaßnahme zu informieren.
Aufgrund der längerfristigen Sperrung der L200 in Eberswalde (Nordendbrücke) hatte sich der Baubeginn für die Ortsdurchfahrt Britz (Heegermühler Straße) auf Dezember 2014 verschoben. Nach dem nunmehr erfolgten Start der Bautätigkeiten kam der LS über das mit der Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro ASPHALTA erneut mit der Bitte auf die Gemeinde zu, sich im Abschnitt 0+000.000 bis 0+162.368 (zw. Eberswalder Str. u. Wilhelmstr. – linksseitig) sowie 0+766.426 bis 1+050.000 (zw. Einfahrt ehem. Deponie u. Ortsausgang – linksseitig) mit einer Gehweginstandsetzung an der Baumaßnahme zu beteiligen.
Mit der erarbeiteten Instandsetzungsvariante hat sich bereits der Bauausschuss der Gemeinde Britz auf seiner Sitzung am 10.02.2015 befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, der Gemeindevertretung eine Beteiligung an der Baumaßnahme „Heegermühler Straße“ u.a. aus folgenden Gründen nicht zu empfehlen:
keine Aussage zu weiteren Kosten (Planung, Bauüberwachung, Vermessung usw.)
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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