Vorlage - NI-051/2023
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Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Choriner Straße entsprechend der Empfehlung des Entwicklungsausschusses, die nachfolgend bildlich dargestellt ist, Teile des Straßenrands als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußgänger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche, den Friedhof und die weiteren Wohngebäude bis Höhe Nr. 9 ungefährdet erreichen können.
Sachverhalt:
Gründe:
Da wegen der Finanzlage der Gemeinde nicht in absehbarer Zeit mit einer Reparatur der Choriner Straße gerechnet werden kann, ist es erforderlich, zum Schutz der Fußgänger diese Straße jeweils auf einer Seite die so herzurichten, dass sich dort Fußgänger sicher bewegen können. Vor allem auf der rechten Seite der Straße ist ein sicherer Zugang zur Tunhalle, der Kirche, dem Friedhof und weiteren Wohngebäuden für die vielen, vor allem auch alten Menschen, erforderlich, die dort als Fußgänger den wegen des Kopfsteinpflasters unsicheren Straßenkörper benutzen müssen. Auf dem sog. Sommerweg auf den letzten der ca. 150 m Straße bis zur Höhe Haus Nr. 9 ist nur eine oberflächliche Reinigung und Glättung erforderlich. Die Einzelheiten der baulichen Herstellung dieses Weges wurden mit Frau Lüdecke vom Bauaumt besprochen und sind auf der diesem Antrag beigefügten Ablichtung zu entnehmen.
Siegfried Kunert Dr. Günther Gollner
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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