Vorlage - HO-033/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Erstellung eines Lärmaktionsplanes. Der Amtsdirektor wird beauftragt eine schriftliche Befragung der betroffenen Haushalte durchzuführen sowie Maßnahmen zu prüfen, die zur Regelung relevanter Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geeignet sind.
Sachverhalt: Mit Erlass der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) vom 25. Juni 2002 hat die Europäische Kommission anerkannt, dass Lärm das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigt und die Ursache zahlreicher Erkrankungen ist (z.B. Störung des seelischen und körperlichen Wohlbefindens, Beeinträchtigung der Konzentration und des Lernens sowie Schlafstörungen). Mit der Umsetzung dieser Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorgebeugt oder gemindert werden. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 2004, durch das Hinzufügen der § 47 a-f, wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Zum Erreichen der Ziele sieht die EU-Richtlinie eine mehrstufige Erfassung des Umgebungslärms (Lärmkartierung), die Information der Öffentlichkeit und eine auf den Ergebnissen der Lärmkartierung aufbauende Planung zur Lärmminderung mit der Darstellung qualifizierter Maßnahmen (Lärmaktionsplanung) mit Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Ermittlung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung erfolgt nach einheitlichen Berechnungsverfahren und Darstellungsformen. Kartiert werden alle fünf Jahre Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) wurde die Lärmkartierung im Land Brandenburg im Juli 2022 durchgeführt. Für die amtsangehörigen Gemeinden Britz, Chorin und Hohenfinow wurden entsprechende Ergebnisse in die Lärmkartierung aufgenommen.
Im Anschluss sind auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten für die Gemeinde Hohenfinow (vgl. Anlage 1-2) aus dem Jahr 2022 zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch die Kommunen bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen oder bereits bestehende Lärmaktionsplanungen zu überarbeiten. Ziel ist es dabei, Maßnahmen zu prüfen, die zur Regelung relevanter Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geeignet sind. Eine Lärmaktionsplanung ist nach gefestigter europäischer Rechtsprechung immer dann notwendig, wenn Lärmkarten zu erarbeiten waren – auch wenn keine betroffenen Menschen innerhalb der zu kartierenden Isophonenbänder (zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex) festgestellt wurden. Denn auch bei nur moderater Lärmbelastung gilt es, die befriedigende Lärmsituation zu erhalten und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Die Festlegung von Maßnahmen in den Lärmaktionsplänen liegt im Ermessen der Kommune.
Für die Entscheidung über die Priorität von Maßnahmen werden mit den aktuellen Lärmkarten erstmals auch statistische Angaben über die zu erwartende Anzahl hochgradig Belästigter, hochgradig Schlafgestörter und über zu erwartende Fälle ischämischer Herzkrankheiten (Durchblutungsstörungen des Herzens) auf Grund von Lärmbelastungen zur Verfügung gestellt (vgl. Anlage 3).
Sollten keine Maßnahmen ergriffen werden können, so ist auch dies – nach Mitwirkung der Öffentlichkeit – im Rahmen eines Lärmaktionsplans darzustellen.
Durch das LfU wurde ermittelt, dass das Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenfinow direkt oder indirekt durch Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr verlärmt wird. Das betroffene Gebiet ist in der Lärmkarte farblich markiert und befindet sich in süd-östlicher Himmelsrichtung (B 167 vor Ortsausgang Hohenfinow in Fahrtrichtung Falkenberg). Gemäß den vorliegenden Unterlagen wurden Pegel des Lärmes außerhalb von Gebäuden an der Fassade in ca. vier Metern Höhe über dem Gelände berechnet. Auswirkungen des Umgebungslärmes auf Menschen, die im Gemeindegebiet wohnen sowie auf Wohnungen, Schulen oder Kindertagesstätten konnten für fünf Personen festgestellt werden.
Hinweis der Verwaltung: Eine Mitwirkung der Öffentlichkeit, hinsichtlich der Lärmaktionsplanung, kann durch öffentliche Veranstaltungen, örtliche Auslegung der Ergebnisse der Lärmkartierung von Juli 2022, eigene Internetveröffentlichungen, Online-Beteiligungen, Umfragen etc. erfolgen. Auch die Behandlung der Thematik in entsprechenden politischen Gremien beinhaltet die Bedingung der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Maßnahmen zur Lärmminderung können in Abstimmung mit der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Barnim ggf. auch vor Ort erörtert werden. Zunächst ist die Lärmquelle zu ermitteln. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob ggf. die temporär errichtete Lichtsignalanlage (im Zuge der Baumaßnahme in Bad Freienwalde – B158) zu den ermittelten Lärmergebnissen führt. Gemäß den vorliegenden Unterlagen ist ein kleiner Bereich von dem Lärmauswirkungen betroffen. Daher sollte ein vereinfachtes Verfahren im gewissen verhältnismäßigen Aufwand durchgeführt werden. Unter Umständen wird bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes festgestellt, dass die Gemeinde Hohenfinow aufgrund fehlender Zuständigkeit bzw. nicht Umsetzbarkeit von baulichen Maßnahmen keine Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen kann. Die Feststellung des derzeitigen Fehlens geeigneter Maßnahmen ist im Bericht an das LfU niederzuschreiben (vgl. Anlage 4).
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollte sich die Gemeinde Hohenfinow mit der möglichen Festsetzung von sog. „Ruhigen Gebieten“ befassen. Flächen für „Ruhige Gebiete“ können z.B. Grünflächen, Parks, Waldflächen, Wasserflächen, Moore, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Rekultivierungsbereiche und landwirtschaftliche Flächen sein. Die „Ruhigen Gebiete“ dürfen entsprechende Schwellenwerte von 40 bis 55 dB (A) nicht überschreiten (55 dB (A) entspricht Radio/TV in Zimmerlautstärke).
Fazit: Seitens der Amtsverwaltung wird empfohlen die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer schriftlichen Befragung der betroffenen Haushalte durchzuführen. Hinweise/Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeindevertretung Hohenfinow werden anschließend durch die Amtsverwaltung ausgewertet und die Umsetzbarkeit von Maßnahmen geprüft. Die Gemeinde Hohenfinow soll darüber entscheiden, ob eine Festsetzung/Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ gewünscht wird, welche in die Abwägung bei zukünftigen Planungen einzubeziehen sind.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfinow vom 15.02.2024 wurde die Vorlage mit der Bitte um Überprüfung an die Verwaltung zurückgewiesen. Die Daten des LfU werden in Frage gestellt, weil die Lärmauswirkungen durch Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Hohenfinow nicht nur punktuell an einem Standort wahrgenommen werden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Lärmkartierung wird im Land Brandenburg durch das Landesamt für Umwelt koordiniert und ausgeführt. Lärmkarten sowie Lärmaktionspläne sind in mehreren zeitlichen Stufen zu erarbeiten. Bereits im Jahr 2007 wurden durch das Landesamt für Umwelt die erforderlichen Lärmkarten für die großen Hauptverkehrsstraßen ausgearbeitet. Aufgrund einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist zum ersten Mal ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Hohenfinow zu erarbeiten. Der Grund hierfür ist, dass für die Gemeinde Hohenfinow die vorliegenden strategische Lärmkarte (vgl. Anlage 1+ 2) erarbeitet wurde, weil das Gemeindegebiet direkt oder indirekt durch Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr verlärmt wird.
Als Umgebungslärm werden belästigende oder gesundheitsschädigende Geräusche im Freien definiert, welche durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Eingeschlossen ist Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
Durch die Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Hohenfinow, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, sollen Lärmprobleme identifiziert und Maßnahmen geplant werden, um schädliche Auswirkungen zu verhindern vorzubeugen oder zu vermindern.
Die Amtsverwaltung hat bereits Kontakt zum Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg aufgenommen, um einen möglichen Zusammenhang zwischen der Lärmquelle und der temporären Lichtsignalanlage zu erörtern.
Im weiteren Verlauf würde, gemäß Beschlussvorschlag, eine schriftliche Befragung der betroffenen Haushalte durchgeführt werden. Diese Befragung kann, auf Wunsch der Gemeindevertretung Hohenfinow, auf alle Einwohner der Gemeinde bzw. weitere Straßen ausgeweitet werden.
Mögliche Fragen sind für die Befragung vorgesehen:
* Bitte nennen Sie die sonstigen Lärmquellen: ______________________________________________________________________
(Mehrfachnennungen sind möglich. Bitte ergänzen Sie, wo bzw. wodurch Sie sich gestört fühlen.)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Erstellung eines Lärmaktionsplanes. Der Amtsdirektor wird beauftragt eine schriftliche Befragung der betroffenen Haushalte durchzuführen sowie ergänzend auf die nachfolgend aufgeführten Straßen auszuweiten und Maßnahmen zu prüfen, die zur Regelung relevanter Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geeignet sind.
Die schriftliche Befragung soll auf folgende Straßen ausgeweitet werden:
___________________________________________
____________________________________________
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |