Vorlage - PS-032/2023
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Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Realisierung von Parkflächen an der Ortsverbindung Pehlitz – Parstein im Bereich des „Ochsenpfuhls“ gemäß Anlage 2 und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Parstein wünscht die Realisierung von Parkflächen im Bereich des „Ochsenpfuhls“ (Ortsverbindung Pehlitz – Parstein). Die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen sollte durch die Verwaltung geprüft werden.
Die Ortsverbindung Parstein – Pehlitz ist eine meist einspurige Straße, welche durch ein Amphibienschutzgebiet führt. Im Aktivitätszeitraum der Amphibien ist die Straße durch entsprechende Verkehrszeichen gesperrt. Im Bereich des „Ochsenpfuhls“ ist die Straße mit Kopfsteinpflaster ausgebaut. Sie ist einspurig. Der Begegnungsverkehr muss eine der „Ausweichstellen“ nutzen oder in den unbefestigten Seitenstreifen ausweichen. Durch Verkehrszeichen 286-10/ -20/ -30 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang/ Mitte/ Ende) mit Zusatzzeichen 1060-31 (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) wird das Parken im gesamten Bereich der Amphibienschutzzone auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen verhindert.
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises notwendig. Diese erlässt nach einer entsprechenden Prüfung eine VAO oder versagt die Realisierung.
Einschätzung der Ordnungsbehörde: Die Realisierung von Parkflächen im Bereich des „Ochsenpfuhls“ gemäß Anlage 2 ist grundlegend möglich. Zu beachten ist, dass der Seitensteifen zum Parken genutzt werden muss, welcher jedoch das Ausweichen von Fahrzeugen im Begegnungsfall sicherstellen soll. Weiterhin ist dieser Bereich als besonderer Bereich für die Natur (Amphibienschutzzone) vorgesehen. Parkende Fahrzeuge könnten negative Auswirkungen haben. Zusätzlich zu den Vz. 314-10/ -20 (Parken Anfang/ Ende) sollen die bereits seit Jahren aufgestellten Vz. 286-10/ -20/ -30 mit Zz. 1060-31 gemäß Anlage 1, 3 – 7 nachträglich angeordnet werden, da eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung fehlt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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