Vorlage - PS-032/2023

 
 
Betreff: Einrichtung von Parkflächen an der Ortsverbindung Parstein - Pehlitz im Bereich "Ochsenpfuhl"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.017-004
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
15.01.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee      
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.02.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Anlagen:
PS-032-2023 - Anlage 1 - Übersicht 23-12-06.png
PS-032-2023 - Anlage 2 - Detail 1 23-12-06.png
PS-032-2023 - Anlage 3 - Detail 2 23-12-06.png
PS-032-2023 - Anlage 4 - Detail 3 23-12-06.png
PS-032-2023 - Anlage 5 - Detail 4 23-12-06.png
PS-032-2023 - Anlage 6 - Detail 5 23-12-06.png
PS-032-2023 - Anlage 7 - Detail 6 23-12-06.png

Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Realisierung von Parkflächen an der Ortsverbindung Pehlitz Parstein im Bereich des „Ochsenpfuhls“ gemäß Anlage 2 und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Parstein wünscht die Realisierung von Parkflächen im Bereich des „Ochsenpfuhls“ (Ortsverbindung Pehlitz Parstein). Die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen sollte durch die Verwaltung geprüft werden.

 

Die Ortsverbindung Parstein Pehlitz ist eine meist einspurige Straße, welche durch ein Amphibienschutzgebiet führt. Im Aktivitätszeitraum der Amphibien ist die Straße durch entsprechende Verkehrszeichen gesperrt.

Im Bereich des „Ochsenpfuhls“ ist die Straße mit Kopfsteinpflaster ausgebaut. Sie ist einspurig. Der Begegnungsverkehr muss eine der „Ausweichstellen“ nutzen oder in den unbefestigten Seitenstreifen ausweichen. Durch Verkehrszeichen 286-10/ -20/ -30 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang/ Mitte/ Ende) mit Zusatzzeichen 1060-31 (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) wird das Parken im gesamten Bereich der Amphibienschutzzone auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen verhindert.

 

r die Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises notwendig. Diese erlässt nach einer entsprechenden Prüfung eine VAO oder versagt die Realisierung.

 

 

Einschätzung der Ordnungsbehörde:

Die Realisierung von Parkflächen im Bereich des „Ochsenpfuhls“ gemäß Anlage 2 ist grundlegend möglich. Zu beachten ist, dass der Seitensteifen zum Parken genutzt werden muss, welcher jedoch das Ausweichen von Fahrzeugen im Begegnungsfall sicherstellen soll. Weiterhin ist dieser Bereich als besonderer Bereich für die Natur (Amphibienschutzzone) vorgesehen. Parkende Fahrzeuge könnten negative Auswirkungen haben. Zusätzlich zu den Vz. 314-10/ -20 (Parken Anfang/ Ende) sollen die bereits seit Jahren aufgestellten Vz. 286-10/ -20/ -30 mit Zz. 1060-31 gemäß Anlage 1, 3 7 nachträglich angeordnet werden, da eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung fehlt.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

200,00 Euro

1220101-90100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

200,00 Euro

1220101-90100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PS-032-2023 - Anlage 1 - Übersicht 23-12-06.png (218 KB)    
Anlage 2 2 PS-032-2023 - Anlage 2 - Detail 1 23-12-06.png (243 KB)    
Anlage 3 3 PS-032-2023 - Anlage 3 - Detail 2 23-12-06.png (216 KB)    
Anlage 4 4 PS-032-2023 - Anlage 4 - Detail 3 23-12-06.png (143 KB)    
Anlage 5 5 PS-032-2023 - Anlage 5 - Detail 4 23-12-06.png (173 KB)    
Anlage 6 6 PS-032-2023 - Anlage 6 - Detail 5 23-12-06.png (182 KB)    
Anlage 7 7 PS-032-2023 - Anlage 7 - Detail 6 23-12-06.png (140 KB)