Vorlage - PS-033/2023

 
 
Betreff: Realisierung von Parkflächen im Bereich der Gaststätte "Zum Farmer"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.007-001/001
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
15.01.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee      
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.02.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee zurückgestellt   
11.03.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
Anlagen:
PS-033-2023 - Anlage 1 - Entwurf 1 Vz.-Plan.png
PS-033-2023 - Anlage 2 - Entwurf 2 Vz.-Plan.png
PS-033-2023 - Anlage 3 - Foto.jpg

 

Die Gemeindevertretung beschließt …

 

 

 

die Einrichtung eines Parkplatzes gemäß Anlage 1 im Bereich der Gaststätte „Zum Farmer“ in der Dorfstraße im Ortsteil Lüdersdorf mit der vorgeschriebenen Nutzung einer Parkscheibe.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

oder

 

die Einrichtung eines Parkplatzes gemäß Anlage 2 im Bereich der Gaststätte „Zum Farmer“ in der Dorfstraße im Ortsteil Lüdersdorf mit der vorgeschriebenen Nutzung einer Parkscheibe. Die Nutzung der Parkscheibe soll zeitlich von 7 22 Uhr beschränkt werden.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

oder

 

 

keine Änderung der aktuellen Parkplatzsituation.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

In einer der letzten Sitzungen der Gemeindevertretung Parsteinsee wurde über die mögliche Beschilderung des Parkplatzes im Bereich der Gaststätte „Zum Farmer“ in der Dorfstraße im Ortsteil Lüdersdorf diskutiert. Durch die Verwaltung sollte geprüft werden, ob eine Beschilderung „nur für Gäste“glich ist.

 

Durch die Ordnungsbehörde wurde der Wunsch mit nachfolgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Aufstellung von Verkehrszeichen (Vz.) und Zusatzzeichen (Zz.), die eine Rechtswirkung erzeugen sollen, ist an konkrete Vorgaben geknüpft. Jedes von ihnen muss durch die Untere Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die Anordnung kann für amtliche Vz. und Zz. erfolgen, die im Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorhanden sind. Nichtamtliche Schilder erfüllen auf öffentlichen Verkehrsflächen keine Rechtswirkung.

 

Der Verkehrszeichenkatalog der StVO sieht keine Privilegierung einzelner Gruppen (z. B. „ste) vor. Ein Zusatzzeichen, welches das Parken auf öffentlichen Flächen nur für Gäste ermöglicht, ist folglich nicht vorhanden und kann daher nicht angeordnet werden. Verstöße können durch die Ordnungsbehörde nicht geahndet werden.

 

Die Flurstücke 439 und 441, auf denen sich die Parkflächen befinden, stehen im Eigentum der Gemeinde Parsteinsee und sind als öffentliche Verkehrsflächen einzustufen.

 

Um bestimmte Parkflächen für Gäste oder Besucher freizuhalten ist es möglich, diese mit einer zeitlichen Beschränkung zu versehen. So kann die Nutzung einer Parkscheibe für z. B. 3 Stunden vorgegeben werden (vgl. Anlage 1). Das dauerhafte Parken wäre folglich nicht mehr möglich. Die Nutzung der Parkscheibe kann auch auf bestimmte Zeiten z. B. 7 22 Uhr festgelegt werden (vgl. Anlage 2). Außerhalb dieser Zeiten kann dann ohne Parkscheibe geparkt werden.

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Anlage 1: 350,00 Euro

Anlage 2: 400,00 Euro

1220101-90100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Anlage 1: 350,00 Euro

Anlage 2: 400,00 Euro

1220101-90100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PS-033-2023 - Anlage 1 - Entwurf 1 Vz.-Plan.png (1459 KB)    
Anlage 2 2 PS-033-2023 - Anlage 2 - Entwurf 2 Vz.-Plan.png (1454 KB)    
Anlage 3 3 PS-033-2023 - Anlage 3 - Foto.jpg (3397 KB)