Vorlage - PS-033/2023
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Die Gemeindevertretung beschließt …
Sachverhalt:
In einer der letzten Sitzungen der Gemeindevertretung Parsteinsee wurde über die mögliche Beschilderung des Parkplatzes im Bereich der Gaststätte „Zum Farmer“ in der Dorfstraße im Ortsteil Lüdersdorf diskutiert. Durch die Verwaltung sollte geprüft werden, ob eine Beschilderung „nur für Gäste“ möglich ist.
Durch die Ordnungsbehörde wurde der Wunsch mit nachfolgendem Ergebnis geprüft:
Die Aufstellung von Verkehrszeichen (Vz.) und Zusatzzeichen (Zz.), die eine Rechtswirkung erzeugen sollen, ist an konkrete Vorgaben geknüpft. Jedes von ihnen muss durch die Untere Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die Anordnung kann für amtliche Vz. und Zz. erfolgen, die im Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorhanden sind. Nichtamtliche Schilder erfüllen auf öffentlichen Verkehrsflächen keine Rechtswirkung.
Der Verkehrszeichenkatalog der StVO sieht keine Privilegierung einzelner Gruppen (z. B. „Gäste“) vor. Ein Zusatzzeichen, welches das Parken auf öffentlichen Flächen nur für Gäste ermöglicht, ist folglich nicht vorhanden und kann daher nicht angeordnet werden. Verstöße können durch die Ordnungsbehörde nicht geahndet werden.
Die Flurstücke 439 und 441, auf denen sich die Parkflächen befinden, stehen im Eigentum der Gemeinde Parsteinsee und sind als öffentliche Verkehrsflächen einzustufen.
Um bestimmte Parkflächen für Gäste oder Besucher freizuhalten ist es möglich, diese mit einer zeitlichen Beschränkung zu versehen. So kann die Nutzung einer Parkscheibe für z. B. 3 Stunden vorgegeben werden (vgl. Anlage 1). Das dauerhafte Parken wäre folglich nicht mehr möglich. Die Nutzung der Parkscheibe kann auch auf bestimmte Zeiten z. B. 7 – 22 Uhr festgelegt werden (vgl. Anlage 2). Außerhalb dieser Zeiten kann dann ohne Parkscheibe geparkt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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