Vorlage - HO-034/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt mit der Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. KG einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenfinow an den Windenergieanlagen des Windparks Heckelberg-Breydin nach § 6 EEG, gemäß Anlage, abzuschließen.
Sachverhalt:
Die RheinEnergie AG betreibt über die Tochtergesellschaft Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. betreibt seit vielen Jahren einen Windpark bestehend aus 17 Windenergieanlagen in den Gemeinden Breydin und Heckelberg-Brunow. Mit dem am 01.01.2023 in Kraft getretenen Änderungen am § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen die Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) den Gemeinden, die sich in einem Umkreis von 2,5 km um die WEA-Standorte befinden, eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Vom Gesetzgeber wurde eine Beteiligung von 0,2 Cent je Kilowattstunde als zulässig erachtet. Diese finanzielle Beteiligung für die Kommunen an den Windenergieanlagen wurde geschaffen, um die lokale Akzeptanz für die Energiewende zu stärken und einen größeren Nutzen vor Ort zu generieren.
Die Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. KG möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und unterbreitet daher der Gemeinde Hohenfinow das Angebot, diese an der erzeugten Energie des Windparks zu beteiligen. Unter Berücksichtigung des Abstandes von 2,5 km um die WEA-Standorte sind die Gemeinden Breydin, Heckelberg-Brunow, Falkenberg und Hohenfinow berechtigt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht zudem vor, dass wenn ein solches Angebot unterbreitet wird, dies jeweils allen betroffenen Gemeinden angeboten werden muss. Hier ergibt sich jedoch für die Gemeinde Hohenfinow die Besonderheit, dass der entsprechende Anteil der auf Hohenfinow, unter Ansatz des gesetzlich vorgegebenen Abstandskreises von 2,5 km um die WEA, entfällt, extrem klein ist, was zu sehr geringen jährlichen Zuwendungen führen würde. Im konkreten Fall handelt es sich um eine WEA in deren Radius sich die Gemarkung Hohenfinow befindet. Daher ist lediglich mit einem Betrag von etwa 0,50 € pro Jahr zu rechnen.
Angesichts dieses kleinen Betrages stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist mit dem Windkraftbetreiber einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung zu schließen oder ob es nicht besser ist, hierauf zu verzichten. Wäre die Haushaltslage der Gemeinde Hohenfinow nicht so angespannt, wäre letzteres anzuraten. Da das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Gemeindehaushalt jedoch nicht ausgeglichen ist, sind unter anderem neben der Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten, auch alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen (§ 63 Abs. 5 BbgKVerf). Daher sollte mit der Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. KG der als Anlage beigefügte Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |