Vorlage - HO-034/2023

 
 
Betreff: Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenfinow am Windpark Heckelberg-Breydin nach § 6 EEG
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
21.12.2023 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Mustervertrag_Kommunalabgabe_Heckelberg Breydin_Hohenfinow

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt mit der Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. KG einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenfinow an den Windenergieanlagen des Windparks Heckelberg-Breydin nach § 6 EEG, gemäß Anlage, abzuschließen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die RheinEnergie AG betreibt über die Tochtergesellschaft Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. betreibt seit vielen Jahren einen Windpark bestehend aus 17 Windenergieanlagen in den Gemeinden Breydin und Heckelberg-Brunow.

Mit dem am 01.01.2023 in Kraft getretenen Änderungen am § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)rfen die Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) den Gemeinden, die sich in einem Umkreis von 2,5 km um die WEA-Standorte befinden, eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Vom Gesetzgeber wurde eine Beteiligung von 0,2 Cent je Kilowattstunde als zulässig erachtet. Diese finanzielle Beteiligung für die Kommunen an den Windenergieanlagen wurde geschaffen, um die lokale Akzeptanz für die Energiewende zu stärken und einen größeren Nutzen vor Ort zu generieren.

 

Die Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. KG möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und unterbreitet daher der Gemeinde Hohenfinow das Angebot, diese an der erzeugten Energie des Windparks zu beteiligen. Unter Berücksichtigung des Abstandes von 2,5 km um die WEA-Standorte sind die Gemeinden Breydin, Heckelberg-Brunow, Falkenberg und Hohenfinow berechtigt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht zudem vor, dass wenn ein solches Angebot unterbreitet wird, dies jeweils allen betroffenen Gemeinden angeboten werden muss. Hier ergibt sich jedoch für die Gemeinde Hohenfinow die Besonderheit, dass der entsprechende Anteil der auf Hohenfinow, unter Ansatz des gesetzlich vorgegebenen Abstandskreises von 2,5 km um die WEA, entfällt, extrem klein ist, was zu sehr geringen jährlichen Zuwendungen führen würde. Im konkreten Fall handelt es sich um eine WEA in deren Radius sich die Gemarkung Hohenfinow befindet. Daher ist lediglich mit einem Betrag von etwa 0,50 € pro Jahr zu rechnen.

 

Angesichts dieses kleinen Betrages stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist mit dem Windkraftbetreiber einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung zu schließen oder ob es nicht besser ist, hierauf zu verzichten.

re die Haushaltslage der Gemeinde Hohenfinow nicht so angespannt, wäre letzteres anzuraten. Da das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Gemeindehaushalt jedoch nicht ausgeglichen ist, sind unter anderem neben der Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten, auch alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen (§ 63 Abs. 5 BbgKVerf). Daher sollte mit der Windpark Heckelberg-Breydin GmbH & Co. KG der als Anlage beigefügte Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

ca. 0,50 Euro

1120201-40102-4411000

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

ca. 0,50 Euro

1120201-40102-6411000

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mustervertrag_Kommunalabgabe_Heckelberg Breydin_Hohenfinow (440 KB)