Vorlage - PS-034/2023

 
 
Betreff: Vereinsförderung: Zuschuss für den Förderverein Parsteinsee e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
15.01.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee      
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.02.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Förderverein - Anlage

Die Gemeinde Parsteinsee gewährt dem Förderverein Parsteinsee e. V., vorbehaltlich der Zahlungen der Zuwendungen gemäß § 6 EEG aus der Windenergie sowie der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Parsteinsee, beginnend mit dem Erhalt der Zahlungen einen Zuschuss in Höhe von   1/6 der Zuwendungen für Windenergie gemäß § 6 EEG, höchstens jedoch 40.000,00 Euro, für Projekte gemäß § 2 der Satzung des rderverein Parsteinsee e. V. (Anlage 1 zur BV PS-034/2023). Die Mittel sind ausschließlich für die Gemeinde Parsteinsee zu verwenden.


Sachverhalt:

 

Zum 1. Januar 2023 traten Änderungen im § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft.  Mit diesen Änderungen werden Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Wind- und Solarparks deutlich erweitert. So sollen Anlagenbetreiber die Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen, auch um die lokale Akzeptanz für die Energiewende zu stärken und einen größeren Nutzen vor Ort zu generieren.

 

Durch den Betreiber des nördlich von Parstein gelegenen Windparks ist eine solche finanzielle Beteiligung der Gemeinde Parsteinsee in schriftlicher Form zugesichert worden. Weitere Windparkbetreiber haben bereits Interesse bekundet.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, beginnend mit dem Erhalt der Zahlungen, den Förderverein Parsteinsee e. V. mit einem Zuschuss in Höhe von 1/6 der Zuwendungen für Windenergie gemäß  § 6 EEG im Rahmen der Zweckbestimmungen den Verein zu unterstützen.

 

Bisher erfolgte die Zahlung eines jährlichen Zuschusses von gegenwärtig 30.000,00 Euro bis 40.000,00 Euro Brutto durch den Windparkbetreiber an den Förderverein Parsteinsee e. V. direkt. Diese jährliche Zahlung setzt sich aus einer verpflichtenden Zahlung von 25.000,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer und einer freiwilligen Spende von 10.000,00 Euro zusammen.

 

Vereinszweck gemäß § 2 der Satzung des Fördervereins Parsteinsee e. V. (vgl. Anlage 1) ist die ideelle und finanzielle Förderung der Gemeinde Parsteinsee, bestehend aus den Ortsteilen Parsteinsee und Lüdersdorf.

 

Gefördert werden durch den Verein grundsätzlich Projekte, die aus der Gemeinde Parsteinsee und den Nachbargemeinden von Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Vereinen an den Verein heran getragen werden und die sich im gemeinnützigen Rahmen der Satzung bewegen, d. h. schwerpunktmäßig in den Bereichen Senioren- und Jugendförderung, Brandschutz, Heimatkunde bzw. Bewahrung dörflicher Identität und Kultur.

 

Darüber hinaus werden folgende laufende und auf Dauer angelegte Projekte vom Verein betreut:

 

  • laufender Betrieb, Unterhaltung und Weiterentwicklung des Gemeindehauses in Lüdersdorf,
  • laufender Betrieb und Unterhaltung des Gemeinderaumes in Parstein,
  • Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sport- und Spielplätze in den Ortsteilen Parstein und Lüdersdorf,
  • Betrieb und Unterhaltung der Kegelbahn in Lüdersdorf,
  • regelmäßige Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr, insbesondere der Ortswehren Lüdersdorf und Parsteinsee, einschließlich Jugend-, Alters- und Ehrenabteilung,
  • regelmäßige Unterstützung der jährlichen Dorffeste und der Weihnachtsfeier der Senioren,
  • enge Zusammenarbeit und Projektförderung mit der Kirchengemeinde sowie
  • Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben lokaler Vereine in Parsteinsee und der Nachbargemeinden.

 

Zur Erfüllung dieser satzungsgemäßen Zwecke werden geeignete Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt. Der Förderverein Parsteinsee e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

r den Zuschuss können auf Basis der vorläufigen Planungen Zuwendungen nach § 6 EEG mit ca. 180.000,00 Euro pro Haushaltsjahr als Grundlage für den Zuschuss in Höhe von 1/6 der     Zuwendungen für Windenergie gemäß § 6 EEG an den Verein zum Ansatz geracht werden. Dabei können nur tatsächlich durch den bzw. die Windparkbetreiber an die Gemeinde Parsteinsee     gezahlte Zuwendungen nach § 6 EEG berücksichtigt werden.

 

Der Zuschuss ist daher direkt an die Zuwendungen gemäß § 6 EEG und somit Erträge aus der Windenergie gekoppelt und kann nur unter Vorbehalt der Zahlung dieser Erträge aus der Windenergie sowie der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Parsteinsee gewährt werden.

 

Die Zahlung der Zuwendungen gemäß § 6 EEG durch den Windparkbetreiber erfolgt anhand einer ordnungsgemäßen Gutschrift zum Ende eines laufenden Jahres (15.12.). Abrechnungszeitraum zur Ermittlung der relevanten Strommenge beträgt 11 Monate (30.12. des Vorjahres bis zum 30.11. des laufenden Jahres). Eine Auszahlung des Zuschusses an den Verein erfolgt daher rückwirkend zum Jahresbeginn des Folgejahres (spätestens bis zum 31.03.)r das Vorjahr.

 

Der Verein erhält im Rahmen der Vereinsförderung einen Zuwendungsbescheid für den Zuschuss aus der Windenergie. In diesem ist eine Klausel zur jährlichen Kündbarkeit des Zuschusses sowie die Verwendung der Mittel ausschließlich für die Gemeinde Parsteinsee zu verankern.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Aufwand 1/6 der Erträge aus Windenergie, höchstens jedoch 40.000,00 Euro

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Förderverein - Anlage (354 KB)