Vorlage - CH-2024-001

 
 
Betreff: Maßnahmebeschluss zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für strukturschwächere Räume - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie im OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
17.01.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
23.01.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.01.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung im Ortsteil Chorin.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, beim Landkreis Barnim einen Fördermittelantrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für strukturschwächere Räume fristgerecht bis zum 28.02.2024 zu stellen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung in 16230 Chorin Ortsteil Chorin dient der energetischen Sanierung des sonstigen Infrastrukturvermögens der Gemeinde Chorin.

 

Ziel der Umstellung auf LED ist hauptsächlich die dadurch zu erreichende Energieeinsparung und die damit verbundene Einsparung bei den Energiekosten. Ein weiterer Effekt ist die Reduzierung von schädlichen Kohlendioxid-Treibhausgasen sowie die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durch die erhöhte, gleichmäßigere Ausleuchtung im Vergleich zu den noch vorhandenen alten Beleuchtungskörpern.

 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED erfolgt grundsätzlich durch den Austausch der Mastaufsätze und der Mastanschlusskästen. Hinzu kommt die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altleuchten und Altmaterialien. Wenn es in Einzelfällen notwendig erscheint, muss ein Austausch beziehungsweise eine Neueinrichtung einer kompletten Straßenleuchte einschließlich Mast erfolgen.

 

Es wurden für die Umrüstung der im OT Chorin befindlichen 127 Lichtpunkte Kosten in Höhe von 170.000 Euro geschätzt.

 

Der ersten Antragstellung im Jahr 2023 wurde nicht entsprochen.

 

Der Ortsbeirat Chorin hat in einer seiner vergangenen Sitzungen der Antragstellung zugestimmt.

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen: 5410201-30601-0961010

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

140.000,00 Euro

 

Auszahlungen

170.000,00 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 140.000,00 Euro, Rest Eigenmittel 30.000,00 Euro

 

I045-23-08

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen