Vorlage - BR-2024-002
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.070,46 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.049,00 EUR.
Sachverhalt: Die Gemeinde Britz hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Britz zum 31.12.2022 wurde am 15.06.2023 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil vom 30.11.2023 befindet, dass für alle Dokumente der Gemeinde Britz, die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wurden, mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte, dass diese in allen wesentlichen Teilen den Vorschriften entsprechen. Die festgestellten Abweichungen sind mit Blick auf die Gesamtheit zu betrachten und sind im Gesamtzusammenhang als nicht wesentlich zu werten. Weiterhin wird festgestellt, dass der Jahresabschluss seine Dokumentations- und Informationsfunktion in wesentlichen Zügen erfüllt und ein nachvollziehbares Bild über die Lage der Gemeinde vermittelt.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Britz am 11.12.2023 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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