Vorlage - LS-2024-001

 
 
Betreff: OT Lunow, Oderberger Straße; Vorfahrtsbeschilderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.008-002/002
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
20.02.2024 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtskarte.png
Anlage 2 - Aktuelle Vz. - Details Oderberger Str., Kameruner Str., Wilhelmstr..png
Anlage 3 - Aktuelle Vz. - Details Oderberger Str., Mühlenweg, Gesundbrunnen.png
Anlage 4 - Aktuelle Vz. - Details Oderberger Str., Rinderstall.png
Anlage 5 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Kameruner Str., Wilhelmstr..png
Anlage 6 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Rinderstall.png
Anlage 7 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Mühlenweg, Gesundbrunnen V1.png
Anlage 8 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Mühlenweg, Gesundbrunnen V2.png

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt …

 

 

 

die Vorfahrtsregelung „Oderberger Straße“ gemäß den Entwürfen der Anlage 5 8.

 

 

 

die Realisierung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße „hlenweg“.

 

 

 

 

 

 

 

Die Straße soll von Ost nach West gemäß Entwurf der Anlage 7 befahren werden.

 

 

 

 

 

oder

 

 

 

Die Straße soll von West nach Ost gemäß Entwurf der Anlage 8 befahren werden.

 

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Lunow gelegene „Oderberger Straße“ stellt eine Hauptzufahrtsstraße zu einem größeren Wohngebiet dar. Mehrere einmündende Straßen erwecken den Eindruck, dass hier die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ anzuwenden ist. Dem entgegenstehen vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen, welche an einigen Einmündungen aufgestellt sind. Durch die Ordnungsbehörde wurde die Beschilderung in diesem Bereich überprüft und festgestellt, dass die Vorfahrtsregelung im Bereich der „Oderberger Straße“ nicht eindeutig ist und dringend eine Anpassung erfolgen muss. Es wurde ein Konzept für eine umfassende und abschließende Beschilderung erarbeitet und in einem Vor-Ort-Termin am 03.01.2024 mit der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen besprochen. Durch die Bürgermeisterin wurde die Beobachtung der Ordnungsbehörde bestärkt, dass die „Oderberger Straße“ durch die Anwohner als Vorfahrtsstre angesehen wird. Die Regel „rechts-vor-links“ kommt nur sehr vereinzelt zur Anwendung.

 

  1. Vorfahrtsregelung

Der Beschilderungsentwurf (Anlage 5 8) sieht vor, die „Oderberger Straße“ als Vorfahrtsstraße auszuweisen. Alle einmündenden Straßen werden ihr untergeordnet. Entsprechende Verkehrszeichen müssen an allen Einmündungen aufgestellt beziehungsweise erneuert werden.

 

Zeichen

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 306

Vorfahrtstraße

6

50,00 EUR

300,00 EUR

Vz. 205

Vorfahrt gewähren

6

46,00 EUR

276,00 EUR

Rohrpfosten

12

42,00 EUR

504,00 EUR

Zubehör

12

11,00 EUR

132,00 EUR

Leistung BBH

250,00 EUR

Gesamt:

1.462,00 EUR

 

 

  1. Einbahnstraßenregelung „hlenweg“

Weiterhin war zu prüfen, ob die Straße „hlenweg“ als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann. Der kurvige und unübersichtliche Straßenverlauf erschwert den Begegnungsfall zwischen mehrspurigen Kraftfahrzeugen. Nach Einschätzung der Ordnungsbehörde ist eine Einbahnstraße sinnvoll. In welche Richtung die Befahrung erfolgen soll, ist der Gemeinde überlassen. Beide Fahrtrichtungen, Ost nach West (Anlage 7) oder West nach Ost (Anlage 8) sind denkbar. Für die Verkehrszeichen und deren Aufstellung ist eine nachfolgende Kostenschätzung ermittelt worden.

 

Zeichen

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 220-10

Einbahnstraße linksweisend

1

39,00 EUR

39,00 EUR

Vz. 220-20

Einbahnstraße rechtsweisend

1

39,00 EUR

39,00 EUR

Verbot der Einfahrt

2

40,00 EUR

80,00 EUR

Rohrpfosten

4

42,00 EUR

168,00 EUR

Zubehör

4

11,00 EUR

44,00 EUR

Leistung BBH

150,00 EUR

Gesamt:

520,00 EUR

 

 

r alle aufzustellenden Verkehrszeichen ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig. Diese prüft den Antrag und erlässt eine entsprechende VAO.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.462,00 Euro

520,00 Euro

1220101-60100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

1.462,00 Euro

520,00 Euro

1220101-60100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Übersichtskarte.png (636 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Aktuelle Vz. - Details Oderberger Str., Kameruner Str., Wilhelmstr..png (216 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Aktuelle Vz. - Details Oderberger Str., Mühlenweg, Gesundbrunnen.png (170 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Aktuelle Vz. - Details Oderberger Str., Rinderstall.png (90 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Kameruner Str., Wilhelmstr..png (224 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Rinderstall.png (102 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Mühlenweg, Gesundbrunnen V1.png (185 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 8 - ENTWURF Vz.-Plan - Details Oderberger Str., Mühlenweg, Gesundbrunnen V2.png (186 KB)