Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt …
die Vorfahrtsregelung „Oderberger Straße“ gemäß den Entwürfen der Anlage 5 – 8.
die Realisierung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße „Mühlenweg“.
Die Straße soll von Ost nach West gemäß Entwurf der Anlage 7 befahren werden.
oder
Die Straße soll von West nach Ost gemäß Entwurf der Anlage 8 befahren werden.
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Sachverhalt:
Die im Ortsteil Lunow gelegene „Oderberger Straße“ stellt eine Hauptzufahrtsstraße zu einem größeren Wohngebiet dar. Mehrere einmündende Straßen erwecken den Eindruck, dass hier die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ anzuwenden ist. Dem entgegenstehen vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen, welche an einigen Einmündungen aufgestellt sind. Durch die Ordnungsbehörde wurde die Beschilderung in diesemBereich überprüft und festgestellt, dass die Vorfahrtsregelung im Bereich der „Oderberger Straße“ nicht eindeutig ist und dringend eine Anpassung erfolgen muss. Es wurde ein Konzept für eine umfassende und abschließende Beschilderung erarbeitet und in einem Vor-Ort-Termin am 03.01.2024 mit der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen besprochen. Durch die Bürgermeisterin wurde die Beobachtung der Ordnungsbehörde bestärkt, dass die „Oderberger Straße“ durch die Anwohner als Vorfahrtsstraße angesehen wird. Die Regel „rechts-vor-links“ kommt nur sehr vereinzelt zur Anwendung.
Vorfahrtsregelung
Der Beschilderungsentwurf (Anlage 5 – 8) sieht vor, die „Oderberger Straße“ als Vorfahrtsstraße auszuweisen. Alle einmündenden Straßen werden ihr untergeordnet. Entsprechende Verkehrszeichen müssen an allen Einmündungen aufgestellt beziehungsweise erneuert werden.
Zeichen
Anz.
E-Preis
G-Preis
Vz. 306
Vorfahrtstraße
6
50,00 EUR
300,00 EUR
Vz. 205
Vorfahrt gewähren
6
46,00 EUR
276,00 EUR
Rohrpfosten
12
42,00 EUR
504,00 EUR
Zubehör
12
11,00 EUR
132,00 EUR
Leistung BBH
250,00 EUR
Gesamt:
1.462,00 EUR
Einbahnstraßenregelung „Mühlenweg“
Weiterhin war zu prüfen, ob die Straße „Mühlenweg“ als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann. Der kurvige und unübersichtliche Straßenverlauf erschwert den Begegnungsfall zwischen mehrspurigen Kraftfahrzeugen. Nach Einschätzung der Ordnungsbehörde ist eine Einbahnstraße sinnvoll. In welche Richtung die Befahrung erfolgen soll, ist der Gemeinde überlassen. Beide Fahrtrichtungen, Ost nach West (Anlage 7) oder West nach Ost (Anlage 8) sind denkbar. Für die Verkehrszeichen und deren Aufstellung ist eine nachfolgende Kostenschätzung ermittelt worden.
Zeichen
Anz.
E-Preis
G-Preis
Vz. 220-10
Einbahnstraße linksweisend
1
39,00 EUR
39,00 EUR
Vz. 220-20
Einbahnstraße rechtsweisend
1
39,00 EUR
39,00 EUR
Verbot der Einfahrt
2
40,00 EUR
80,00 EUR
Rohrpfosten
4
42,00 EUR
168,00 EUR
Zubehör
4
11,00 EUR
44,00 EUR
Leistung BBH
150,00 EUR
Gesamt:
520,00 EUR
Für alle aufzustellenden Verkehrszeichen ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig. Diese prüft den Antrag und erlässt eine entsprechende VAO.
Haushaltsauswirkungen
ja
nein
Haushaltsjahr(e):
2024
Deckung vorhanden
HHPL
ÜPL
APL
jährl. Folgekosten:
Ergebnishaushalt
Kontierungen:
Erträge
Euro
Aufwendungen
1.462,00 Euro
520,00 Euro
1220101-60100-5222000
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Euro
Auszahlungen
1.462,00 Euro
520,00 Euro
1220101-60100-7222000
Bemerkungen/Erläuterungen:
Bestätigung Kämmerei
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen