Vorlage - CH-2024-002
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 1. Änderung des Stellenplanes 2024 für die Beschäftigten gemäß Anlage 1 zu CH-2024-002.
Sachverhalt:
Gemäß § 9 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) hat der Stellenplan für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Der Stellenplan ist als Obergrenze einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- oder Tarifrechtes zwingend erforderlich sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat am 30. November 2023 das Haushaltssicherungskonzept sowie die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Bestandteil des Haushaltsplanes ist der Stellenplan welcher für 2024 keine Stellen vorsieht. Das bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnis eines Gemeindearbeiters endete am 31.12.2023. Eine Verlängerung ist entsprechend des beschlossenen Haushaltsplanes 2024 in Verbindung mit der äußerst angespannten Haushaltssituation der Gemeinde zunächst nicht vorgesehen. Es wird beabsichtigt eine geringfüge Stelle in den Stellenplan für 2024 aufzunehmen und ein geringfügiges Arbeitsverhältnis befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 3 Stunden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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