Vorlage - CH-2024-003
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Übertragung der dem SG Brodowin 63 e. V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen. Sachverhalt:
Mit Datum vom 18. Juni 2022 stellte der SG Brodowin 63 e. V. im Rahmen der Vereinsförderung einen Antrag auf Zuwendung aus dem Haushalt der Gemeinde Chorin in Höhe von 500,00 Euro für den Brodowiner Naturlauf im Jahr 2023. Diesem wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Chorin CH-051/2022 vom 15. Dezember 2022 entsprochen.
Der Brodowiner Naturlauf konnte im Jahr 2023 nicht durchgeführt werden und soll nun nach mehrjähriger Pause wierder am 7. Juli 2024 stattfinden. Der SG Brodowin 63 e. V. beantragt mit Schreiben vom 4. Januar 2024 die Übertragung der bewilligten Zuwendung in das Haushaltsjahr 2024 (vgl. Anlage 1). Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.
Hinweis der Verwaltung:
Gemäß § 5 Absatz 5 der Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie) kann eine Übernahme von Restmitteln der Zuwendung in das Folgejahr auf Antragstellung bei der Gemeinde Chorin bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erfolgen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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