Vorlage - AA-2024-004 IV

 
 
Betreff: Tätigkeitsbericht des Kreiswegewartes für das Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
01.02.2024 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Tätigkeitsbericht 2023_Amt Britz-Chorin-Oderberg

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben ist die WITO Wirtschafts- und Tourismusentwicklungsgesellschaft mbH des Landkreises Barnim mit der Betreuung und Wartung der im Landkreis Barnim eingerichteten touristischen Rad- und Wanderwege beauftragt. Das etablierte Rad- und Wanderwegenetz als Bestandteil des Vierwege-Netz-Konzeptes des Landkreises Barnim soll unter andere durch die Betreuung und Wartung der touristischen Rad- und Wanderwege durch den Kreiswegewart betreut und dadurch in seiner Funktionalität erhalten und bedarfsgerecht weiterentwicklelt werden. Der Kreiswegewart versteht sich als Koordinator für die gemeinsamen Interessen des Landkreises Barnim und der beteiligten Kommunen sowie den ortsansässigen Akteuren in Bezug auf das touristische Wegenetz. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhält der Kreiswegewart eine Entschädigung, welche vertraglichen durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt ist. Hier wurde zum 1. Juli 2023 eine Apassung vorgenommen. Gegenwärtig betragen die Gesamtkosten für den Kreiswegewart Brutto 78.064,00 Euro. Der Anteil für die betieligten Kommunen errechnet sich aus der Einwohnerzahl sowie den Wegestrecken für Rad- und Wanderwege. Diese Bezugswerte fließen jeweils zur Hälfte in die Gesamtgewichtung ein. Somit ergibt sich für das Amt Britz-Chorin-Oderberg ein jährlicher Kostenanteil von insgesamt Brutto 12.334,11 Euro. Mit der Vertragsanpassung ab dem 1. Juli 2023 werden von diesem Kostenanteil 45 % erhoben. Dies entspricht einer Summe von 5.550,35 Euro Brutto. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine Anhebung des Kostenanteils für das Amt Britz-Chorin-Oderberg auf 7.400,47 Euro Brutto, was 60 % der Gesamtkosten entspricht. Zum Jahresende wird ein Tätigkeitsbericht durch den Kreiswegewart erstellt (vgl. Anlage 1). In diesem Bericht werden auch die mit Verwaltung abgestimmten zusätzlichen finanziellen Aufwendungen gesondert dargestellt.