Vorlage - BR-2024-006
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Weiterhin soll die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen für das Haltverbot gemäß Anlage 3 durch den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beantragt werden.
Sachverhalt:
Durch den Sozialausschuss Britz wurde um Prüfung gebeten, ob s. g. „Streetbuddys“ (Aufsteller in Kinderform) zur Schulwegsicherung beifügen können.
Die Ordnungsbehörde hat den Vorschlag geprüft und nachfolgend zusammengefasst:
Der Schulstandort Britz befindet sich am Rande eines Wohngebietes. Das Wohngebiet ist mittels Verkehrszeichen 274.1 (Tempo-30-Zone) beschildert. Im Wohngebiet gilt die „Rechts-vor-Links-Regel“ an den Kreuzungen und Einmündungen. Um den Schwerlastverkehr aus dem Wohngebiet fernzuhalten, wurde eine Gewichtsbeschränkung von 10 Tonnen angeordnet. Ausnahmen sind für den Linienverkehr vorhanden. Die Fahrbahnen sind in unterschiedlichen Breiten ausgeführt. Gehwege sind nicht in allen Straßenzügen vorhanden. Im Bereich der Einmündung „Schulstraße/ Am Grund“ ist eine Buswendeschleife vorhanden. Der großzügige Radius an der Einmündung ist noch Teil der Buswendeschleife.
Der Zugang zum Schulgelände erfolgt i. d. R. von der Straße „Am Grund“ aus. Im Jahr 2023 wurde eine neue Zufahrtsstraße für Schulbusse errichtet. Die nicht öffentlich gewidmete Straße verläuft westlich der Schule von der Straße „Am Grund“ zur „Heegermühler Straße“ und ist als Einbahnstraße in v. g. Richtung ausgewiesen. Die ursprüngliche Bushaltestelle „Am Grund“ wird derzeit nicht genutzt. Die Buswendeschleife ist dadurch obsolet.
Regelmäßige Kontrollen durch die Ordnungsbehörde haben gezeigt, dass vor allem die Bringe-Situation unmittelbar vor der Schule chaotisch ist. „Eltern-Taxis“ nehmen wenig Rücksicht und sind regelmäßig sehr zügig unterwegs. Sie halten und parken in Bereichen wo es nicht gestattet ist und gefährden dadurch die Schulkinder. Angesprochen auf das ordnungswidrige Verhalten, wird oft mit Unverständnis, Egoismus oder aggressivem Verhalten reagiert. Die Brisanz des Fehlverhaltens wird oft nicht realisiert.
Allein die Aufstellung der „Streetbuddys“ wird als nicht effektiv eingestuft. Ob Verkehrsteilnehmender zur Reduzierung der Geschwindigkeit dadurch angeregt werden ist nicht gesichert. Die Verkehrssicherheit, vor allem der Schutz der Schulkinder wird durch die Aufstellung nicht erhöht. Gleichwohl trägt dies zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühl bei und wird daher ausdrücklich begrüßt. Es bedarf jedoch möglichst weiterer nachfolgend dargestellter flankierender Maßnahmen, um einen wirksamen Sicherheitsbeitrag zu leisten.
Ein Zugewinn an Sicherheit für Fußgänger kann durch die Änderung der Einmündung „Schulstraße/ Am Grund“ erreicht werden. Der große Radius kann durch Leitschwellen verkleinert werden. Die Sichtbeziehungen in diesem Bereich werden erhöht und Fußgänger müssen eine deutlich kürzere Strecke auf der eigentlichen Fahrbahn überwinden. Zusätzlich sind weitere Leitschwellen zur Einengung der Fahrbahn möglich. Diese können die gefahrene Geschwindigkeit reduzieren und im Bereich der „Schulstraße“ die Entfernung zum Queren der Fahrbahn verringern. Das absolute Haltverbot vor der Schule („Am Grund“ und „Schulstraße“) soll verhindern, dass durch parkende Fahrzeuge Fußgänger übersehen werden. Um den „Eltern-Taxis“ dennoch Raum zum „Abliefern“ der Kinder zu geben, können „Hol- u. Bringe-Zonen“ eingerichtet werden. Diese sollten sich nach Möglichkeit zwischen 150 – 250 Meter von der Schule entfernt befinden. Mögliche Zonen wären daher im Bereich der „Schulstraße“ zwischen der „Friedrich- und Wilhelmstraße“ sowie an der „Wilhelmstraße“ zwischen der „Schul- und Karlstraße“. Entsprechende nichtamtliche Verkehrszeichen „Eltern-Haltestelle“ sollen auf den Bereich hinweisen.
Die für das Vorhaben benötigten Mittel sind nachfolgend mit einer Kostenschätzung aufgeführt:
Die Mittel sollen in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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