Vorlage - BR-2024-006

 
 
Betreff: Schulwegsicherung im Bereich der Straßen "Schulstraße" und "Am Grund"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.001-029/001
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
12.02.2024 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Sozialausschuss Britz Vorberatung
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
Anlagen:
BR-2024-006 - Anlage 1 - Übersicht.png
BR-2024-006 - Anlage 2 - Übersicht Gehwege.png
BR-2024-006 - Anlage 3 - Detail 2.png
BR-2024-006 - Anlage 4 - Detail 1.png
BR-2024-006 - Anlage 5 - Radius Eltern-Taxi-Haltestellen.png
BR-2024-006 - Anlage 6 - Leitschwelle 001.png
BR-2024-006 - Anlage 7 - Leitschwelle 002.png

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Weiterhin soll die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen für das Haltverbot gemäß Anlage 3 durch den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beantragt werden.

 


Sachverhalt:

 

Durch den Sozialausschuss Britz wurde um Prüfung gebeten, ob s. g. „Streetbuddys“ (Aufsteller in Kinderform) zur Schulwegsicherung beifügen können.

 

Die Ordnungsbehörde hat den Vorschlag geprüft und nachfolgend zusammengefasst:

 

Der Schulstandort Britz befindet sich am Rande eines Wohngebietes. Das Wohngebiet ist mittels Verkehrszeichen 274.1 (Tempo-30-Zone) beschildert. Im Wohngebiet gilt die „Rechts-vor-Links-Regel“ an den Kreuzungen und Einmündungen. Um den Schwerlastverkehr aus dem Wohngebiet fernzuhalten, wurde eine Gewichtsbeschränkung von 10 Tonnen angeordnet. Ausnahmen sind für den Linienverkehr vorhanden. Die Fahrbahnen sind in unterschiedlichen Breiten ausgeführt. Gehwege sind nicht in allen Straßenzügen vorhanden. Im Bereich der Einmündung „Schulstraße/ Am Grund“ ist eine Buswendeschleife vorhanden. Der großgige Radius an der Einmündung ist noch Teil der Buswendeschleife.

 

Der Zugang zum Schulgelände erfolgt i. d. R. von der Straße „Am Grund“ aus. Im Jahr 2023 wurde eine neue Zufahrtsstraße für Schulbusse errichtet. Die nicht öffentlich gewidmete Straße verläuft westlich der Schule von der Straße „Am Grund“ zur „Heegermühler Straße“ und ist als Einbahnstraße in v. g. Richtung ausgewiesen. Die ursprüngliche Bushaltestelle „Am Grund“ wird derzeit nicht genutzt. Die Buswendeschleife ist dadurch obsolet.

 

Regelmäßige Kontrollen durch die Ordnungsbehörde haben gezeigt, dass vor allem die Bringe-Situation unmittelbar vor der Schule chaotisch ist. „Eltern-Taxis“ nehmen wenig Rücksicht und sind regelmäßig sehr zügig unterwegs. Sie halten und parken in Bereichen wo es nicht gestattet ist und gefährden dadurch die Schulkinder. Angesprochen auf das ordnungswidrige Verhalten, wird oft mit Unverständnis, Egoismus oder aggressivem Verhalten reagiert. Die Brisanz des Fehlverhaltens wird oft nicht realisiert.  

 

Allein die Aufstellung der „Streetbuddys“ wird als nicht effektiv eingestuft. Ob Verkehrsteilnehmender zur Reduzierung der Geschwindigkeit dadurch angeregt werden ist nicht gesichert. Die Verkehrssicherheit, vor allem der Schutz der Schulkinder wird durch die Aufstellung nicht erhöht. Gleichwohl trägt dies zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühl bei und wird daher ausdrücklich begrüßt. Es bedarf jedoch möglichst weiterer nachfolgend dargestellter flankierender Maßnahmen, um einen wirksamen Sicherheitsbeitrag zu leisten.

 

Ein Zugewinn an Sicherheit für Fußnger kann durch die Änderung der Einmündung „Schulstraße/ Am Grund“ erreicht werden. Der große Radius kann durch Leitschwellen verkleinert werden. Die Sichtbeziehungen in diesem Bereich werden erhöht und Fußnger müssen eine deutlich kürzere Strecke auf der eigentlichen Fahrbahn überwinden. Zusätzlich sind weitere Leitschwellen zur Einengung der Fahrbahn möglich. Diese können die gefahrene Geschwindigkeit reduzieren und im Bereich der „Schulstraße“ die Entfernung zum Queren der Fahrbahn verringern. Das absolute Haltverbot vor der Schule („Am Grund“ und „Schulstraße“) soll verhindern, dass durch parkende Fahrzeuge Fußnger übersehen werden. Um den „Eltern-Taxis“ dennoch Raum zum „Abliefern“ der Kinder zu geben, können „Hol- u. Bringe-Zonen“ eingerichtet werden. Diese sollten sich nach Möglichkeit zwischen 150 250 Meter von der Schule entfernt befinden. Mögliche Zonen wären daher im Bereich der „Schulstraße“ zwischen der „Friedrich- und Wilhelmstraße“ sowie an der „Wilhelmstraße“ zwischen der „Schul- und Karlstraße“. Entsprechende nichtamtliche Verkehrszeichen „Eltern-Haltestelle“ sollen auf den Bereich hinweisen.

 

Die für das Vorhaben benötigten Mittel sind nachfolgend mit einer Kostenschätzung aufgeführt:

 

Artikel

E-Preis

Anz.

G-Preis

Vz. Eltern-Haltestelle

54,00 EUR

2

108,00 EUR

Vz. 283-10 Absolutes Haltverbot Anfang

20,00 EUR

4

80,00 EUR

Vz. 283-10 Absolutes Haltverbot Ende

20,00 EUR

3

60,00 EUR

Vz. 283-10 Absolutes Haltverbot Mitte

20,00 EUR

2

40,00 EUR

Leitschwelle

60,00 EUR

40

2.400,00 EUR

Endstück A für Leitschwelle

53,00 EUR

5

265,00 EUR

Endstück B für Leitschwelle

52,00 EUR

5

260,00 EUR

Rohrpfosten

42,00 EUR

12

126,00 EUR

Befestigungsmaterial

6,00 EUR

12

504,00 EUR

Leistung BBH

 

 

300,00 EUR

Gesamt:

4.143,00 EUR

 

 

Die Mittel sollen in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 berücksichtigt werden. 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen: 1220101-20100-5222000

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

4.143,00 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

4.143,00 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 BR-2024-006 - Anlage 1 - Übersicht.png (2126 KB)    
Anlage 5 2 BR-2024-006 - Anlage 2 - Übersicht Gehwege.png (971 KB)    
Anlage 4 3 BR-2024-006 - Anlage 3 - Detail 2.png (1289 KB)    
Anlage 3 4 BR-2024-006 - Anlage 4 - Detail 1.png (1280 KB)    
Anlage 2 5 BR-2024-006 - Anlage 5 - Radius Eltern-Taxi-Haltestellen.png (837 KB)    
Anlage 1 6 BR-2024-006 - Anlage 6 - Leitschwelle 001.png (118 KB)    
Anlage 7 7 BR-2024-006 - Anlage 7 - Leitschwelle 002.png (117 KB)