Vorlage - AA-2024-005

 
 
Betreff: Übernahme der Einrichtung Kindertagesstätte "Sonnenkäfer" Lüdersdorf, Dorfstraße 68 in 16248 Parsteinsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
24.01.2024 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
01.02.2024 
Amtsausschuss zurückgestellt   
07.03.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 BV AA-2024-005
Vertrag amt OB -Kita Lüdersdorf e.V. mit 1. Änderung
S. 94 Kindertagesstättenbedars- und Schulentwicklungsplan 2022-27, Band 2
B-Parsteinsee 14-97 Übertragung der Trägerschaft der Kita an das Amt
B- AA Oderberg 44-97 Übernahme der Trägerschaft der Kindereinrichtungen in das Amt

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, den am 07.01.2003 zwischen dem Amt Oderberg und dem Kita Lüdersdorf e.V. geschlossenen Vertrag über die Bezuschussung des Kindergartens in der Gemeinde Parsteinsee OT Lüdersdorf zum 31.03.2024 zu beenden. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist ab dem 01.04.2024 Einrichtungsträger.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“, die über eine Kapazität von 47 Plätzen verfügt, befindet sich im Ortsteil Lüdersdorf der Gemeinde Parsteinsee. Durchschnittlich wurden in den vergangenen Jahren 30 bis 35 Kinder (aktuell 9 im Krippenalter, 22 im Kindergartenalter, 2 Hortkinder), die aus Parsteinsee und den umliegenden Gemeinden, wie z.B. Lunow-Stolzenhagen und Oderberg kommen, betreut.

Der Kita Lüdersdorf e.V. ist seit dem 01.10.1993, seit der Übernahme von der Gemeinde Lüdersdorf, jetzt Parsteinsee, Träger der Einrichtung (Betriebserlaubnis aus dem Jahr 1995).

 

In ihrer Sitzung am 04.08.2023 beschloss die Vollversammlung des Vereins, den ursprünglich am 07.01.2003 mit dem Amt Oderberg geschlossenen Vertrag aufzulösen. Die Gemeinde Parsteinsee, die Eigentümerin des Gebäudes ist, hatte die Aufgabe der „Trägerschaft von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung“ nach § 14 KitaG mit Beschluss 14/1997 an das damalige Amt Oderberg übertragen. Das Amt erfüllt diese Aufgabe auch, weil mehrere Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg diese bereits vor dem 16.10.2018, dem im § 135 Absatz 5 Satz 1 BbgKVerf benannten Stichtag, dem Amt übertragen hatten.

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Rechtsnachfolger des Amtes Oderberg. Die Zuständigkeit für die Erfüllung dieser Aufgabe liegt also unverändert beim Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Entscheidungen über den Vertrag obliegen folglich dem Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 

Stimmberechtigt sind nach § 135 Absatz 5 Satz 3 BbgKVerf nur die Mitglieder des Amtsausschusses, deren Gemeinden die Aufgabe übertragen haben. Diese sind die Gemeinden Chorin, Hohenfinow, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow und Parsteinsee. Die Gemeinden Britz, Liepe und die Stadt Oderberg haben diese Aufgabe nicht an das Amt übertragen. Deren Mitglieder im Amtsausschuss sind hier nicht stimmberechtigt.

 

Die Gemeindevertretung Parsteinsee unterstützt die Beendigung des Vertrages.

 

 

 

 

Der Betrieb der Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ liegt, die Beschlussfassung vorausgesetzt, ab dem 01.04.2024 beim Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Finanzierung erfolgt nach § 16 des KitaG durch Elternbeiträge, über den Kostenausgleich der Gemeinde und durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

Der Finanzbedarf 2024, die Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sind bereits Bestandteil des Amtshaushalts 2024 (Kostenstelle 91301 vgl. Seite 172, 183-184 des Haushaltsplanes 2024). Der nach Abzug der Landeszuschüsse und Elternbeiträge verbleibende Zuschussbedarf für den Betrieb der Kita „Sonnenkäfer“ wird dem Amt im Form einer Kostenausgleichszahlung durch die Gemeinde Parsteinsee erstattet. Die Kita „Sonnenfer“ ist Bestandteil des Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplanes des Landkreises Barnim 2022 bis 2027 (vgl. Band 3- Seite 94 -Anlage 3 zur BV). Die Gemeinde behält über den Amtsausschuss Einfluss auf die Durchführung der von ihr übertragenen Aufgabe (Potsdamer Kommentar zu § 135 Absatz 5 BbgKVerf).

 

Eines gesonderten Beschlusses aller Gemeindevertretungen, die die Aufgabe übertragen haben, bedarf es nicht, da es sich hier weder um die Übertragung einer neuen Aufgabe auf das Amt oder um die Rückübertragung der Aufgabe vom Amt auf die Gemeinde handelt (so wie bei der Rückübertragung der Trägerschaft auf die Stadt Oderberg).

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BV AA-2024-005 (323 KB)    
Anlage 2 2 Vertrag amt OB -Kita Lüdersdorf e.V. mit 1. Änderung (1127 KB)    
Anlage 3 3 S. 94 Kindertagesstättenbedars- und Schulentwicklungsplan 2022-27, Band 2 (105 KB)    
Anlage 4 4 B-Parsteinsee 14-97 Übertragung der Trägerschaft der Kita an das Amt (74 KB)    
Anlage 5 5 B- AA Oderberg 44-97 Übernahme der Trägerschaft der Kindereinrichtungen in das Amt (512 KB)