Vorlage - OD-2024-003

 
 
Betreff: Ergänzung des Pachtvertrages mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage "Odertal-Stadion" an der Festung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
24.01.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage „Odertal-Stadion“, vom 22.12.2007 sowie seinen Nachträgen vom 01.06.2016 und 02.06.2016 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 a eingefügt:

§ 9a

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9 Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom      Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung       (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf          frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten          Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe desnftig zu zahlenden Zuschuss schriftlich mitgeteilt.

 

Die zu erwartenden außerplanmäßigen Ausgaben werden in 2024 gedeckt aus dem sogenannten         Brandenburg-Paket zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket Kommunalteil- Punkt 3.6).

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Oderberg ist Eigentümerin der Sportanlage „Odertal-Stadion“ an der Festung.

Das Objekt wird durch den Sportverein FSV Kickers- Oderberg e.V.“ auf der Grundlage eines Pachtvertrages vom 22. Dezember 2007 bewirtschaftet.

 

Die Sportanlage wird jedoch nicht nur durch den Sportverein genutzt, sondern auch durch die Schüler der Grundschule Oderberg im Rahmen des Schulsports. Durch die Schulträgerin, die Stadt Oderberg, wurde daher in dem Pachtvertrag aus dem Jahre 2007 jeweils ein Zuschuss für anteilige Betriebs- und Unterhaltungskosten vereinbart.

 

In einem Nachtrag vom 02.06.2016 erfolgte eine preisliche Anpassung dieser Zuschüsse, da diese nicht mehr kostendeckend waren. Dieser 2. Nachtrag trat seinerzeit rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Nunmehr sind erhebliche Preissteigerungen beim Bezug von Strom und Gas zu verzeichnen und der Sportverein hat here Aufwendungen beim Betrieb der Sportanlage, so dass die vom Schulträger gezahlten Zuschüsse einer Anpassung bedürfen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass aus derzeitiger Sicht die künftige Preisentwicklung für die             Beschaffung von Strom und Gas nicht vorhergesagt werden kann und die Anpassung der          Zuschüsse nicht ständig Gegenstand der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung sein soll erscheint es sinnhaft, die Höhe der Zuschüsse an die Energiepreisentwicklung zu koppeln. Daher wird vorgeschlagen, den Pachtvertrag mit dem Sportverein FSV Kickers Oderberg e.V. um eine Wertsicherungsklausel hinsichtlich der vom Schulträger zu zahlenden Zuschüsse zu           ergänzen.

Die Wertsicherung wäre vorliegend an die vom statistischen Bundesamt regelmäßig fortgeführte und veröffentlichte Energiepreisentwicklung (private Haushalte) gebunden. Die Anpassung wird im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns umgesetzt.

 

Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel für die Nutzung des Odertalstadions hrt zu einer Deckungslücke im Haushalt 2024. Der starke Anstieg um rund 2.400 EUR ist überwiegend auf die Preisentwicklung im Zusammenhang mit der Vervielfachung der Energiepreise und der             allgemeinen Inflation zurückzuführen. Um die Kommunen zu entlasten wurde das sogenannte Brandenburg-Paket durch die Landesregierung des Landes Brandenburg beschlossen. Auf Basis der entsprechenden Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeits-leistungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket - Kommunalteil) erhalten die Kommunen gemäß Punkt 3.6 für die erhöhten Energiekosten der öffentlichen Schulträger in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Billigkeitszahlungen. Die zu erwartenden Mittel für 2024 sind in Oderberg unter 80201-2110118-4141000 im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Es wird vorgeschlagen, diese Mittel zur Deckung der erhöhten Betriebskosten des Stadions einzusetzen und bei entsprechender          Beschlussfassung einen apl-Antrag zu stellen.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 2.400,00

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

                        ca. 2.400,00 Euro

2110116-80201-5231030

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

ca. 2.400,00 Euro

2110116-80201-7231030

Bemerkungen/Erläuterungen:

Aktuell erhält der FSV Kickers Oderberg e.V. einen jährlichen Beitrag zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 5.164,00 €.

Deckung Mehraufwand aus 2110118-80201-4141000

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen