Vorlage - OD-2024-003
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage „Odertal-Stadion“, vom 22.12.2007 sowie seinen Nachträgen vom 01.06.2016 und 02.06.2016 wie folgt zu ergänzen:
Es wird folgender § 9 a eingefügt: „§ 9a Wertsicherung
Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9 Absatz 1 wird vereinbart:
a.) Wertmaßstab die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.
b.) Anpassungszeitpunkt eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.
Dem Pächter wird die Höhe des künftig zu zahlenden Zuschuss schriftlich mitgeteilt.
Die zu erwartenden außerplanmäßigen Ausgaben werden in 2024 gedeckt aus dem sogenannten Brandenburg-Paket zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket – Kommunalteil- Punkt 3.6).
Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg ist Eigentümerin der Sportanlage „Odertal-Stadion“ an der Festung. Das Objekt wird durch den Sportverein „FSV Kickers- Oderberg e.V.“ auf der Grundlage eines Pachtvertrages vom 22. Dezember 2007 bewirtschaftet.
Die Sportanlage wird jedoch nicht nur durch den Sportverein genutzt, sondern auch durch die Schüler der Grundschule Oderberg im Rahmen des Schulsports. Durch die Schulträgerin, die Stadt Oderberg, wurde daher in dem Pachtvertrag aus dem Jahre 2007 jeweils ein Zuschuss für anteilige Betriebs- und Unterhaltungskosten vereinbart.
In einem Nachtrag vom 02.06.2016 erfolgte eine preisliche Anpassung dieser Zuschüsse, da diese nicht mehr kostendeckend waren. Dieser 2. Nachtrag trat seinerzeit rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Nunmehr sind erhebliche Preissteigerungen beim Bezug von Strom und Gas zu verzeichnen und der Sportverein hat höhere Aufwendungen beim Betrieb der Sportanlage, so dass die vom Schulträger gezahlten Zuschüsse einer Anpassung bedürfen.
Aufgrund der Tatsache, dass aus derzeitiger Sicht die künftige Preisentwicklung für die Beschaffung von Strom und Gas nicht vorhergesagt werden kann und die Anpassung der Zuschüsse nicht ständig Gegenstand der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung sein soll erscheint es sinnhaft, die Höhe der Zuschüsse an die Energiepreisentwicklung zu koppeln. Daher wird vorgeschlagen, den Pachtvertrag mit dem Sportverein FSV Kickers Oderberg e.V. um eine Wertsicherungsklausel hinsichtlich der vom Schulträger zu zahlenden Zuschüsse zu ergänzen. Die Wertsicherung wäre vorliegend an die vom statistischen Bundesamt regelmäßig fortgeführte und veröffentlichte Energiepreisentwicklung (private Haushalte) gebunden. Die Anpassung wird im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns umgesetzt.
Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel für die Nutzung des Odertalstadions führt zu einer Deckungslücke im Haushalt 2024. Der starke Anstieg um rund 2.400 EUR ist überwiegend auf die Preisentwicklung im Zusammenhang mit der Vervielfachung der Energiepreise und der allgemeinen Inflation zurückzuführen. Um die Kommunen zu entlasten wurde das sogenannte Brandenburg-Paket durch die Landesregierung des Landes Brandenburg beschlossen. Auf Basis der entsprechenden Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeits-leistungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Brandenburg-Paketes zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket - Kommunalteil) erhalten die Kommunen gemäß Punkt 3.6 für die erhöhten Energiekosten der öffentlichen Schulträger in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Billigkeitszahlungen. Die zu erwartenden Mittel für 2024 sind in Oderberg unter 80201-2110118-4141000 im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Es wird vorgeschlagen, diese Mittel zur Deckung der erhöhten Betriebskosten des Stadions einzusetzen und bei entsprechender Beschlussfassung einen apl-Antrag zu stellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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