Vorlage - CH-2024-006
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt dem Antrag des Sportfreunde Sandkrug e. V. vom 10. Januar 2024 auf Änderung des Zuwendungszweckes zu. Die bewilligten Mittel sind im Haushaltsjahr 2024 für die Reparatur des Rasentraktor zu verwenden. Der Verein erhält einen geänderten Zuwendungsbescheid. Sachverhalt:
Durch Beschluss CH-055/2023 vom 26. Oktober 2023 wurde dem Sportfreunde Sandkrug e. V. im Rahmen der Vereinsförderung für das Haushaltsjahr 2024 ein zweckgebundener Zuschuss für die Anschaffung von Sitzbänken/Holzbänken in Höhe von 350,00 Euro bewilligt. Mit Datum vom 10. Januar 2024 hat der Sportfreunde Sandkrug e. V. einen Antrag auf Änderung des Zuwendungszweckes der bewilligten Zuwendung gestellt (vgl. Anlage 1).
Hinweis der Verwaltung:
Gemäß § 5 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin sind Zuwendungen zweckgebunden für die beantragten und bewilligten Mittel zu verwenden. Die Gemeinde kann, gemäß § 4 Absatz 6 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin, auf Änderungsantrag des Zuwendungsempfängers vor Beginn der Maßnahme einer Änderung des Ursprungbescheides zustimmen. Der Sportfreunde Sandkrug e. V. hat mit Datum vom 29. November 2023 einen Zuwendungsbescheid für die Anschaffung von Sitzbänken/Holzbänken in Höhe von 350,00 Euro erhalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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