Vorlage - CH-2024-009

 
 
Betreff: Beschluss des Wirtschaftsplans Eigenbetriebs "Kloster Chorin" für das Wirtschaftsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
30.01.2024 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.04.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen     
Werkausschuss Chorin Vorberatung
16.04.2024 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Wirtschaftsplan_2024_neu - 2024 04 17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kloster Chorin r das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 14 Abs. 3 EigV.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 14 Absatz 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV) hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Entsprechend § 14 Abs. 3 EigV ist der Wirtschaftsplan von der Werkleitung aufzustellen und bedarf des Beschlusses durch die Gemeindevertretung.

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

 Euro

 

Aufwendungen

 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan_2024_neu - 2024 04 17 (2295 KB)