Vorlage - CH-2024-010

 
 
Betreff: Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Kloster Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
30.01.2024 
Werkausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.04.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Angebotsschreiben_JAP_2023

Auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) schlägt die Gemeinde Chorin die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft für die Beauftragung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Kloster Chorin vor.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 106 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Eigenbetrieben zu prüfen. Prüfungsbehörde ist entsprechend § 105 Abs. 3 BbgKVerf das Rechnungsprüfungsamt, welches sich gemäß § 106 Abs. 2 BbgKVerf eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen kann. Die Gemeinde hat auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) das Recht, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Kloster Chorin wurde 2019 nach Empfehlung durch die Eigenbetriebsverordnung neu vergeben. Die Zusammenarbeit mit der seitdem beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH war erfolgreich, sodass für die Jahresabschlussprüfung 2023 die Auftragsvergabe erneut an diese Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen wird.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

7.500,00 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Deckung vorgesehen im Wirtschaftsplan 2023, Rückstellung ist im Jahresabschluss 2023 entsprechend des vorliegenden Angebotes zu bilden

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angebotsschreiben_JAP_2023 (529 KB)