Vorlage - LI-2024-003
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2027.
Sachverhalt:
Gemäß § 63 Abs. 4 BbgKVerf und § 26 Abs. 4 KomHKV ist der Haushalt der Gemeinde ausgeglichen zu planen und zu bewirtschaften. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt (struktureller Haushaltsausgleich) und eventuelle Fehlbeträge aus Vorjahren kompensiert werden können (materieller Haushaltsausgleich). Kann eine Gemeinde trotz aller Anstrengungen ihrer Pflicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses unter der Verwendung von Rücklagen aus Überschüssen nicht nachkommen, ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf sind im HSK Maßnahmen darzustellen, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt künftiger Jahre vermieden wird. Das HSK dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es wird von der Gemeindevertretung gesondert beschlossen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurde ein HSK durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschlossen, welches für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 fortgeschrieben wurde. Für das Haushaltsjahr 2024 liegt die 4. Fortschreibung des HSK zur Beschlussfassung vor. Dieses wurde in Abstimmung mit den Fachämtern des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim aufgestellt und beinhaltet die derzeit möglichen Konsolidierungsmaßnahmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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