Vorlage - BR-2024-011 IV

 
 
Betreff: Sachstand Benutzungs- und Entgeltordnung Schulsporthalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Information
19.02.2024 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 28. November 2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde Britz beschlossen.

 

Für eingetragene Sportvereine, gemeinnützige Vereine, nicht vereinsorganisierte Sportgruppen und private Nutzer innerhalb des Schulbezirkes der Gemeinde Britz ist eine Nutzung der Schulsporthalle somit r außerschulische sportliche Zwecke möglich.

 

Im Jahr 2023 erfolgte eine entgeltfreie Nutzung durch folgenden Sportvereine und Sportgruppen:

 

  • The LineDance Friends Britz e. V.,
  • Frauengymnastik Verein Britz e. V.,
  • FSV Fortuna Britz 90 e.V., Abteilung Gymnastik,
  • FSV Fortuna Britz 90 e.V., Abteilung Fußball (Junioren),
  • Feuerwehr Golzow,
  • rderverein der Eberswalder Turnerschaft e. V. (Nachwuchs),
  • Sportgruppe Fußball Britz,
  • DSK Britz,
  • Sportfreunde Sandkrug e. V. und
  • Chorin Volleys.

Vor Beginn der Nutzung wurde mit den Nutzern eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die zu entrichtende Schlüsselkautionen in Höhe von 50,00 Euro je Schlüssel wurde durch die Nutzer mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung hinterlegt. Die Nutzer sind im Jahr 2023 weitgehend den Pflichten gemäß der Benutzung- und Entgeltordnung sowie der Hallenordnung nachgekommen (u.a. Eintragung in das Hallenbuch). Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Nutzern und Verwaltung statt.

 

Ab dem Jahr 2024 ist für die Nutzung der Schulsporthalle ein Entgelt zu entrichten. Hier erfolgt eine Staffelung von entgeltfrei bis 10,00 € je angefangener Stunde, entsprechend der Zuordnung zu den Kategorien A bis C.

 

  • Kategorie A = eingetragene Sportvereine und gemeinnützige Vereine innerhalb des Schulbezirkes der Gemeinde Britz,
  • Kategorie B = nicht vereinsorganisierte Sportgruppen und private Nutzer innerhalb des Schulbezirkes der Gemeinde Britz,
  • Kategorie C = organisierter Nachwuchsbereich (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) der eingetragenen Sportvereine und gemeinnützige Vereine innerhalb des Schulbezirkes der Gemeinde Britz.

r das Jahr 2024 erfolgt somit eine entgeltpflichtige Nutzung r folgenden Sportvereine und Sportgruppen:

 

  • The LineDance Friends Britz e. V.,
  • Frauengymnastik Verein Britz e. V.,
  • FSV Fortuna Britz 90 e.V., Abteilung Gymnastik ,
  • Sportgruppe Fußball Britz,
  • DSK Britz,
  • Sportfreunde Sandkrug e. V.,
  • Chorin Volleys und
  • SG Zumba Martina Volkmann.

Aufgrund des Nachwuchsbereiches erhalten drei Sportvereine im Jahr 2024 eine entgeltfreie Nutzung:

 

  • FSV Fortuna Britz 90 e.V., Abteilung Fußball (Junioren),
  • rderverein der Eberswalder Turnerschaft e. V. (Nachwuchs) und
  • SG Brodowin 63 e. V. (Junioren).

Die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen für das Jahr 2024 wurden mit den Nutzern zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Da die zu zahlenden Entgelte durchaus in einer Fälligkeit erbracht werden können, wurde als Zahlungsziel in Absprache mit den Vereinen der 1. Juli 2024 bestimmt.

 

Die Sportgruppe der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Ortsfeuerwehr Britz, nutzt die Schulsporthalle für den Dienstsport und muss ab dem Jahr 2024 ein Entgelt entrichten. Daher wurde von der Verwaltung eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde zur entgeltfreien Nutzung für den Dienstsport der Ortsfeuerwehr Britz erarbeitet (BR-074/2023), welche der Gemeindevertretung im Februar 2024 zur Beschlussfassung vorliegt.