Vorlage - OD-2024-008
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt und beschlossen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat am 14.10.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ beschlossen (Beschluss-Nr.: OD-073/2020). Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 06.03.2023 – 11.04.2023 statt. Parallel dazu fand die Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen haben sich lediglich redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen am Bebauungsplan ergeben. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der beiliegenden Abwägungstabelle verwiesen.
Anlage: Abwägungstabelle
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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