Vorlage - CH-2024-012

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.03.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.04.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 zu CH-2024-012

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" ab dem Umlagejahr 2023.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und hat an diesen kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Die Gemeinde legt die von ihr an den Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ vom 31.05.2022.

 

Mit dem Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2023 hat der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ den Jahresbeitrag neufestgesetzt. Dieser fällt deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Somit wird eine Neukalkulation der Umlagebeiträge und diese Satzungsänderung erforderlich. Anderenfalls wäre durch die Gemeinde der Mehrbetrag, der sich aus dem aktuell höheren Jahresbeitrag und dem bisherigen Beitrag ergibt, selbst zu tragen.

 

Der kalkulierte Umlagebeitrag ab 01.01.2023 beträgt danach für den:

  • Vorteilsgebietstyp 1 (Siedlungs- und Verkehrsfläche) 0,002636 EUR/m² 
    (2022: 0,002370 EUR/m²)
  • Vorteilsgebietstyp 2 (Landwirtschaftsflächen)  0,001318 EUR/m²

(2022: 0,001186 EUR/m²)

  • Vorteilsgebietstyp 3 (Waldflächen)   0,000659 EUR/m²

(2022: 0,000592 EUR/m²)

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

48.600,00 Euro

5520101-30101-4321060

Aufwendungen

54.000,00 Euro

5520101-30101-5313000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

48.600,00 Euro

5520101-30101-6321060

Auszahlungen

54.000,00 Euro

5520101-30101-7313000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu CH-2024-012 (114 KB)