Vorlage - NI-2024-007
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ ab dem Umlagejahr 2023.
Sachverhalt: Die Gemeinde Niederfinow ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ und hat an diese kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Gemeinde legt die von ihr an diese Verbände zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ vom 19.05.2022. Mit den Beitragsbescheiden für das Umlagejahr 2023 haben der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ und der Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ ihre Jahresbeiträge neufestgesetzt. Diese fallen deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Somit wird eine Neukalkulation der Umlagebeiträge und diese Satzungsänderung erforderlich. Anderenfalls wäre durch die Gemeinde der Mehrbetrag, der sich aus den aktuell höheren Jahresbeiträgen und den bisherigen Beiträgen ergibt, selbst zu tragen.
Die kalkulierten Umlagebeiträge ab 01.01.2023 betragen danach für den a) Wasser- und Bodenverband “Finowfließ” im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,002636 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,001318 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,000659 EUR/m²
b) Gewässer- und Deichverband “Oderbruch” im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,007010 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,003505 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,001752 EUR/m²
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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