Vorlage - PS-2024-004
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Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Parsteinsee über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ ab dem Umlagejahr 2023.
Sachverhalt: Die Gemeinde Parsteinsee ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und hat an diese kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Gemeinde legt die von ihr an diese Verbände zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 07.07.2022.
Mit den Beitragsbescheiden für das Umlagejahr 2023 haben der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ und der Wasser- und Bodenverband „Welse“ ihre Jahresbeiträge neufestgesetzt. Diese fallen deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Somit wird eine Neukalkulation der Umlagebeiträge und diese Satzungsänderung erforderlich. Anderenfalls wäre durch die Gemeinde der Mehrbetrag, der sich aus den aktuell höheren Jahresbeiträgen und den bisherigen Beiträgen ergibt, selbst zu tragen. a) Wasser- und Bodenverband “Finowfließ” im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,002636 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,001318 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,000659 EUR/m²
b) Wasser- und Bodenverband “Welse” im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,002943 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,001471 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,000736 EUR/m²
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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