Vorlage - LI-2024-007

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
02.04.2024 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu LI-2024-007

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ ab dem Umlagejahr 2023.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Liepe ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ und hat an diese kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Die Gemeinde legt die von ihr an diese Verbände zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ vom 07.06.2022.

 

Mit den Beitragsbescheiden für das Umlagejahr 2023 haben der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ und der Gewässer- und DeichverbandOderbruch“ ihre Jahresbeiträge neufestgesetzt. Diese fallen deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Somit wird eine Neukalkulation der Umlagebeiträge und diese Satzungsänderung erforderlich. Anderenfalls wäre durch die Gemeinde der Mehrbetrag, der sich aus den aktuell höheren Jahresbeiträgen und den bisherigen Beiträgen ergibt, selbst zu tragen.

 

Die kalkulierten Umlagebeiträge ab 01.01.2023 betragen danach für den

a)      Wasser- und Bodenverband “Finowfließ” im

  Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1)  0,002636 EUR/m²

  Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2)  0,001318 EUR/m²

  Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3)  0,000659 EUR/m²

 

b)      Gewässer- und Deichverband “Oderbruch” im

  Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1)  0,007010 EUR/m²

  Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2)  0,003505 EUR/m²

  Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3)  0,001753 EUR/m²

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

10.800,00 Euro

5520101-50102-4321060

Aufwendungen

12.000,00 Euro

5520101-50102-5313000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

10.800,00 Euro

5520101-50102-6321060

Auszahlungen

12.000,00 Euro

5520101-50102-7313000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu LI-2024-007 (119 KB)