Vorlage - LS-2024-007
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Welse" ab dem Umlagejahr 2023.
Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und hat an diesen kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Die Gemeinde legt die von ihr an den Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 17.05.2022.
Mit dem Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2023 hat der Wasser- und Bodenverband „Welse“ den Jahresbeitrag neufestgesetzt. Dieser fällt deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Somit wird eine Neukalkulation der Umlagebeiträge und diese Satzungsänderung erforderlich. Anderenfalls wäre durch die Gemeinde der Mehrbetrag, der sich aus dem aktuell höheren Jahresbeitrag und dem bisherigen Beitrag ergibt, selbst zu tragen.
Der kalkulierte Umlagebeitrag ab 01.01.2023 beträgt danach für den:
(2022: 0,001186 EUR/m²)
(2022: 0,000620 EUR/m²)
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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