Vorlage - OD-2024-010
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ", des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ ab dem Umlagejahr 2023.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg ist aufgrund §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“, des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ und hat an diese kalenderjährlich Beiträge zu leisten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Stadt legt die von ihr an diese Verbände zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer um (Umlage) und setzt die durch die Umlegung entstehenden Verwaltungskosten fest. Rechtsgrundlagen bilden § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“, des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ vom 25.05.2022. Mit den Beitragsbescheiden für das Umlagejahr 2023 haben der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“, der Wasser- und Bodenverband „Welse“ und der Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ ihre Jahresbeiträge neufestgesetzt. Diese fallen deutlich höher aus, als in den Vorjahren. Somit wird eine Neukalkulation der Umlagebeiträge und diese Satzungsänderung erforderlich. Anderenfalls wäre durch die Stadt der Mehrbetrag, der sich aus den aktuell höheren Jahresbeiträgen und den bisherigen Beiträgen ergibt, selbst zu tragen.
Die kalkulierten Umlagebeiträge ab 01.01.2023 betragen danach für den a) Wasser- und Bodenverband “Finowfließ” im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,002636 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,001318 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,000659 EUR/m²
b) Wasser- und Bodenverband “Welse” im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,002943 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,001471 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,000736 EUR/m²
c) Gewässer- und Deichverband “Oderbruch” - Bruch (< oder = 20 m Höhenlinie) im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,007010 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,003505 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,001753 EUR/m²
d) Gewässer- und Deichverband “Oderbruch” - Höhe (> als 20 m Höhenlinie) im Vorteilsgebietstyp 1 (VGT 1) 0,004828 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) 0,002414 EUR/m² Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) 0,001208 EUR/m²
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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